19.01.2017, 21:52
Sehr gute Urteile, mitgeteilt vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
Rechtskräftige Verurteilungen nach Beleidigungen zum Nachteil von Beschäftigten des Ordnungsamtes:
- Geldstrafe für das Zeigen des Mittelfingers: 900 Euro
- Geldstrafe für die Beleidigung "Arschloch": 600 Euro
Rechtskräftige Verurteilungen nach Beleidigungen zum Nachteil von Beschäftigten des Ordnungsamtes:
- Geldstrafe für das Zeigen des Mittelfingers: 900 Euro
- Geldstrafe für die Beleidigung "Arschloch": 600 Euro


