Hohe Strafen bei Beleidigung von Ordnungsamt-Mitarbeitern
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Sehr gute Urteile, mitgeteilt vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:

Rechtskräftige Verurteilungen nach Beleidigungen zum Nachteil von Beschäftigten des Ordnungsamtes:
- Geldstrafe für das Zeigen des Mittelfingers: 900 Euro
- Geldstrafe für die Beleidigung "Arschloch": 600 Euro
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