Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und bin gerade am Herz erkrankt...
Was kommt auf mich zu?
Erstmal um die Gesundheit kümmern.
Die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis sind unterschiedlich je nach Folgen für die Arbeitsfähigkeit.
Soweit es zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führt halten sich die Folgen in Grenzen. Man bekommt erst Lohnfortzahlung und dann Krankengeld. Das Arbeitsverhältnis wird nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit normal fortgesetzt.
Soweit die Herzkrankheit dazu führt, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr wahrgenommen werden kann, kommt es auch wieder auf die Details an. Ggf. wird man eine andere Tätigkeit beim Arbeitgeber suchen.
Wenn man auch keine andere Tätigkeit wahrnehmen kann führt dies ggf. zur Berufsunfähigkeitsrente.