Hausmeister für Asylunterkünfte im Landkreis
#1

Liebe Mitglieder,

verzweifelt bin ich für meine Kollegen und mich auf der Suche nach Antworten.
Ich arbeite als Hausmeister für Asylunterkünfte in einem bayerischen Landkreis und werde nach TVöD EG 4 bezahlt. Auf Nachfrage heißt es immer, das ist so. 
Ich habe zwei abgeschlossene Berufsausbildungen und einige Spezialfortbildungen. Trotzdem bekommen wir nur EG 4.
Nun habe ich aus einer Stellenanzeige eines anderen Landkreises erfahren, dass die Hausmeister bei gleicher Eignung und absolut identischen Aufgaben sogar EG 6 bekommen. Nun meine Frage: Wie kann das sein innerhalb eines Bundeslandes, dass eine öffentliche Verwaltung EG6 auszahlt und anderswo heißt es mehr als EG 4 geht nicht?

Ich habe sogar gehört, dass ein normaler Hausmeister in Landratsämtern EG 5 bekommt!

Ich wäre vor allem froh über ein paar rechtlich fundierte Hinweise, damit man das der Personalstelle auch mit Argumenten erklären kann. 

Vielen Dank
euer Ali
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#2

Entgeltgruppe 4 für eine Hausmeistertätigkeit ist doch im Bereich des TVöD VKA grundsätzlich zutreffend. Zum eingruppierungsrechtlichen Hintergrund und wann (ausnahmsweise) eine höhere Eingruppierung in Betracht kommt,  siehe folgende recht hilfreiche Fundstelle:

https://www.piw-beratung.de/service/aktu...-tvoed-vka

Auszug:

"Die Entscheidung des Arbeitsgericht Stralsund verdeutlicht einen wesentlichen Unterschied zwischen der Entgeltordnung TVöD VKA und den Entgeltordnungen zum TVöD Bund und TV-L. Sowohl die Entgeltordnung des TVöD Bund als auch der TV-L enthalten besondere Eingruppierungsregelungen für Hausmeister. Dort sind jeweils in Entgeltgruppe 5 Hausmeister mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren eingruppiert. Das BAG hat bereits am 20.02.2002 – 4 AZR 37/01 zu vergleichbaren tarifvertraglichen Regelungen entschieden, dass es für den Begriff des einschlägigen anerkannten Ausbildungsberufs genügt, wenn die Ausbildung ein Grundlagenwissen vermittelt, das für die Tätigkeit des Hausmeister benötigt wird. Eine Berufsausbildung zum Hausmeister existiere schließlich nicht.

Folglich wäre im Anwendungsbereich des TVöD Bund und TV-L die Ausbildung zum Elektriker/ Elektroniker eine einschlägige Berufsausbildung. Da die Tarifvertragsparteien des TVöD VKA eine entsprechende Regelung nicht vereinbart haben, sind Hausmeister hier über die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten einzugruppieren. Eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 ist ausgeschlossen, es sei denn, „Hausmeister“ mit einschlägiger 3-jähriger Berufsausbildung würden ausschließlich mit der ihrer Ausbildung entsprechenden Facharbeitertätigkeiten (Elektroniker, Tischler) beschäftigt."
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#3

Vielen Dank für Ihre Antwort und den dazu gemachten Ausführungen zu den Entgeltgruppen. Ich denke, das hilft mir ein wenig weiter, den Zusammenhang vom einen zum anderen zu verstehen.
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#4

Also "in Bayern" müssen Hausmeister mit einschlägiger mindestens dreijähriger Ausbildung (also z.B. Schreiner oder Elektriker) in jedem Fall in EG 5 eingruppiert werden.


tarifrechtlich heißt es bei EG 4:
Hausmeister ohne einschlägige Berufsausbildung
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