Haushaltsplan Bayern
#1

Ich bin neu im Gemeinderat in einer kleinen Gemeinde in Bayern. Wir müssen jetzt den Haushalt verabschieden.
Davon abgesehen, dass ich es etwas spät finde Mitte Februar anzufangen über den Haushalt zu diskutieren, tun sich einige Fragen auf.

a) Den Gemeinderäten wurde der Vermögenshaushalt, der Verwaltungshaushalt und der Finanzplan vorgelegt. Ist der Vorbericht (den wir noch nicht haben) nicht genauso wichtig, um den Haushalt beurteilen (bzw. verstehen) zu können?

b) Im detaillierten Verwaltungshaushalt sind das Ergebnis 2013, der Ansatz 2014 und der Ansatz 2015 aufgeführt. Brauchen wir denn nicht eher ein Zwischenergebnis 2014 im Vergleich zu dem Ansatz 2014?

c) Der Vermögenshaushalt liegt uns überhaupt nicht im Detail vor. Außerdem fehlt ein Vergleich von Ansatz 2014 mit dem Ergebnis 2014? Reicht das um guten Gewissens einen Haushalt aufzustellen?

Anhand der vorhandenen Daten fällt es mir schwer, ein fundiertes Urteil zu bilden. Was fehlt mir dafür bzw. was sollte ich vielleicht noch an Information einfordern?

Mit freundlichem Gruß,

Drechsler.
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#2

Hallo,
nach meiner Auffassung ist ein Vorbericht zwingend (steht in NRW so auch in Par. 2 Abs. 1 der GemHVO).

Ebenso ist für mich eine detaillierte Aufstellung zwingend, für welche Maßnahmen im Vermögenshaushalt die Mittel eingeplant sind. Über den Detaillierungsgrad gab es aber auch schon in unserer Kommune Diskussionen.

Darüber, ob auch ein Controlling - Bericht über das vorläufige Ergebnis des Jahres 2014 erforderlich ist, kann man sicherlich streiten. In unserer Kommune (NRW) wird dem Rat aber quartalsweise ein Controlling-Bericht vorgelegt. Dieser weist den Quartalsstand und eine Jahresprognose der Leistungen (Mengen und Kennzahlen) sowie der Finanzen (Einnahmen und Ausgaben) aus.

Gruß Wolfgang
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#3

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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