19.04.2018, 12:34
Hallo liebe ForumMitglieder,
wir sind gerade dabei unsere DA´s für Zahlstellen und Handvorschüsse zu aktualisieren.
Handkassen sind ja vorgesehen für "geringfügige Zahlungen", die wiederkehrend/regelmäßig anfallen.
Wie geht ihr mit der Definition "geringfügig" um. Habt ihr Wertgrenzen? Wie habt ihr diese Berechnet.
Was sind bei Euch "wiederkehrende" Sachverhalte?
Besten Dank im Voraus.
KassenCharly
wir sind gerade dabei unsere DA´s für Zahlstellen und Handvorschüsse zu aktualisieren.
Handkassen sind ja vorgesehen für "geringfügige Zahlungen", die wiederkehrend/regelmäßig anfallen.
Wie geht ihr mit der Definition "geringfügig" um. Habt ihr Wertgrenzen? Wie habt ihr diese Berechnet.
Was sind bei Euch "wiederkehrende" Sachverhalte?
Besten Dank im Voraus.
KassenCharly