Handvorschüsse
#1

Hallo liebe ForumMitglieder,

wir sind gerade dabei unsere DA´s für Zahlstellen und Handvorschüsse zu aktualisieren.

Handkassen sind ja vorgesehen für "geringfügige Zahlungen", die wiederkehrend/regelmäßig anfallen.

Wie geht ihr mit der Definition "geringfügig" um. Habt ihr Wertgrenzen? Wie habt ihr diese Berechnet.

Was sind bei Euch "wiederkehrende" Sachverhalte?

Besten Dank im Voraus.

KassenCharly
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#2

Hallo, wir haben hier maximal 500 € vorgesehen. Das ist weniger berechnet sondern mehr Erfahrungswert. Wiederkehrend sind v.a Taxifahrten, Auslagen bei Bestattungsfällen usw. Die Überarbeitung findet auch bei uns statt.
Gruß MH
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