Höherwertige Tätigkeit dauerhaft übertragen
#1

Hallo zusammen,

ich setze mich gerade mit dem Thema "Höherwertige Tätigkeit dauerhaft übertragen " aus und schildere mal kurz meine Situation:

Ich arbeite bei einer Stadtverwaltung die dem VKA angeschlossen ist.

September 2001: vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, meine Lohngruppe 6b nach BAT, die der höherwertigen 4b/4a nach BAT.

Differenzbetrag zwischen 6b und 4b wird gezahlt.

Mai 2002: dauerhafte Übertragung der höherwertigen Tätigkeit.

Differenzbetrag von 6b zu 4b wird als Zulage weiter gezahlt.

Oktober 2005: Überleitung von BAT nach TVÖD und zwar in E8, da die Hälfte meines Bewährungsaufstieges vorbei war.

Die Zulage nach § 24 BAT wird als Besitzstandzulage weitergezahlt.

Oktober 2007: Höhergruppiert in E 9, da ich mich für die Tätigkeit bewährt habe.

Januar 2015: Einsicht in meine Personalakte, Schriftverkehr zwischen dem Personalamt und dem Fachamt.
Aus diesen Schreiben geht raus hervor, dass es ein Versehen war und ich die Stelle -die neubesetzt wurde, nie übertragen bekommen habe, sondern eine andere Stelle und zwar die mit der Stellenplannummer ……. die allerdings mit 4a/3 BAT Vergütet wird.

Fazit:
Seit 14 Jahren mache ich eine höherwertige Tätigkeit nach BAT 4a/3 (heute E 11) und nicht wie mir damals mitgeteilt wurde nach 4b/4a, für welche ich aber die Zulage erhielt.

Meiner Personalakte nach ist eine regelrechte Stellenplanschieberei zu entnehmen, welche enorme Auswirkung auf meine Vergütung in der Vergangenheit hatte und auch zukünftig haben wird.

Nun zu meinen Fragen:

•Ich habe schriftlich, dass ich die höherwertige Tätigkeit mit der Stellenplannummer ……. 4a/3 dauerhaft übertragen bekommen habe, steht mir nicht auch die Vergütung nach E 11 (BAT 3) zu?

•Übertragen ist doch übertragen, und zwar zu den Konditionen der Stellenplannummer oder etwa nicht?

•Wofür ist der Stellenplan da, dürfen Mitarbeiter von einer Stellenplannummer auf die andere geschoben werden?

•Wie ist das allgemein mit der dauerhaften Übertragung einer Höherwertigen Tätigkeit und der daraus resultierenden Vergütung?



Über zahlreiche Anregungen, Tipps, Ratschläge und Hinweise zu Rechtssprechungen würde ich mich freuen.

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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#2

Moin,

•Ich habe schriftlich, dass ich die höherwertige Tätigkeit mit der Stellenplannummer ……. 4a/3 dauerhaft übertragen bekommen habe, steht mir nicht auch die Vergütung nach E 11 (BAT 3) zu?

Welche Inhalte enthält das Schriftstück?

•Übertragen ist doch übertragen, und zwar zu den Konditionen der Stellenplannummer oder etwa nicht?

Übertragen sind die dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten. Übertragen werden diese gemeinhin durch eine Arbeitsplatzbeschreibung (die in der Regel auch die Personalabteilung kennen sollte, es sei denn die Dienstvorschriften regeln etwas anderes).

•Wofür ist der Stellenplan da, dürfen Mitarbeiter von einer Stellenplannummer auf die andere geschoben werden?

Der Stellenplan ist für Beschäftigte ein reines Planungsinstrument und hat keine Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag/die Eingruppierung. Bei Beamten ist das etwas anders.

•Wie ist das allgemein mit der dauerhaften Übertragung einer Höherwertigen Tätigkeit und der daraus resultierenden Vergütung?

Wenn eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde (was sich wie gesagt nicht aus dem Stellenplan ergibt) führt das zu einer dauerhaften Eingruppierung.

Grüße
1887
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