Höhergruppierung während Beschäftigungsverbot
#1

Hallo,

derzeit bin ich im TVÖD SuE in S9 eingestuft. Zum 01.12. soll ich in S13 eingruppiert werden, dies habe ich auch schriftlich erhalten.

Nun bin ich schwanger und würde meinem Arbeitgeber dies gern im Laufe der kommenden Woche mitteilen. Ab da wird aber vermutlich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.
Werde ich trotzdem ab dem 01.12. höhergruppiert und erhalte im Beschäftigungsverbot das entsprechende Entgeld oder wird meine Beförderung damit aufgeschoben?

Vielen Dank!
Zitieren
#2

Grundsätzlich wird ein Änderungsvertrag auch während eines Beschäftigungsverbotes wirksam. Kommt letztlich darauf an was genau vereinbar wurde.
Ggf. wäre zu schauen ob das Beschäftigungsverbot nur auf Teile der Tätigkeit erstrecken muss. Die eigentliche Leitungstätigkeit ohne Kontakt zu den Kindern etc. wäre hinsichtlich der Risikobeurteilung ggf. anders zu bewerten als die eigentliche Tätigkeit als Erzieherin.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers