Höhergruppierung von EG 8 in EG 9a
#1

Hallo, welche Kriterien müssen grundsätzlich erfüllt sein, um von Entgeltgruppe 8 in die Entgeltgruppe 9a eingruppiert zu werden ?
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#2

Es müssen vom Arbeitgeber Aufgaben übertragen werden die nach E9a zu bewerten sind und eventuelle Anforderungen an die Person müssen erfüllt sein. Konkret hängen die Voraussetzungen vom anzuwendenden Tarifvertrag und dem relevanten Abschnitt der Entgeltordnung ab.
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#3

Vielen Dank ! Wir haben VKA TVÖD in Anwendung, wissen Sie evtl., wo ich dazu einen Anforderungskatalog finde ?
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#4

Moin,

welche Tätigkeitsmerkmale haben zur EG 8 geführt?

Grüße 1887
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#5

(28.08.2024, 14:58)Gast schrieb:  Vielen Dank ! Wir haben VKA TVÖD in Anwendung, wissen Sie evtl., wo ich dazu einen Anforderungskatalog finde ?

 Im TVöD (VKA) in der Anlage 1 ("Entgeltordnung (VKA)")
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#6

Beratung, Überwachung, Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen und Entscheidungen, Prüfung und Veranlassung notwendiger Schritte, Aufbereitung, Mitwirkung, Erstellung ...

Das sind Schlagworte aus der Stellenbeschreibung ...
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#7

Das sind die falschen Schlagworte… Der Unterschied von EG8 zu EG 9a ist der Anteil der selbständigen Tätigkeit. In der EG 8 sind es ⅓ und in der EG 9a sind es 50%.
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#8

So ist es :-)
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