Höhergruppierung von E8 in E9a
#1

Hallo,

Ich habe mit 13 Arbeitsjahren die E8 / Stufe 5. Alle Neueinstellungen bekommen bei gleicher Arbeit die E9a. Lohnt es sich, einen Antrag zu stellen wegen Prüfung der Eingruppierung? Was passiert mit meinen Stufen?
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#2

Kommt darauf an. Wurde ggf. bei Einführung der Entgeltordnung auf dem Antrag verzichtet? Dann könnte E9a durch leichte Änderung der Aufgaben erreicht werden.

Wenn das nicht der Grund ist, müsste man prüfen, ob Aufgaben nach E9a übertragen sind oder nicht.
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#3

Alle Kollegen machen die gleiche Arbeit wie ich und bekommen die E9a, wie gesagt auch die Neueinstellungen.
Hab natürlich jetzt die Befürchtung wenn ich sage , das ich um Überprüfung meiner Eingruppierung bitte ich einen Verlust meiner 5 Stufe in Kauf nehmen muss und am Ende weniger Geld habe. Im Netz steht, das man Seine Stufe behält nur die Stufenlaufzeit wieder von vorn beginnt. Und das man einen Garantiebetrag erhalten kann. Leider werde ich da nicht wirklich schlau draus. Wurde wie gesagt mit der E8 eingestellt , da habe ich ein Servicebüro betreut. Und 2 Jahre später bin ich als Sachbearbeiter eingestiegen mit mehr Verantwortung. Habe aber nie dran gedacht das ich eventuell eine Höhergruppierung kommen könnte… und jetzt bekommen alle die E9a und ich bin stutzig geworden.
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#4

"Alle Kollegen machen die gleiche Arbeit wie ich und bekommen die E9a, wie gesagt auch die Neueinstellungen."
Was aber nicht beantwortet ob damals bei Einführung der Entgeltordnung ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt wurde. Wenn nicht sitzt man nu ggf. in der E8 fest.

Stude kommt es halt darauf an ob ein Eingruppierungsirrtum vorliegt. Dann ist die Stufenlaufzeit entsprechend nachzuzeichnen. Ohne alle Details zum Verlauf und zum Zeitpunkt ab wann die Voraussetzungen für E9a vorlagen lässt sich nicht sagen welche Stufe nun korrekt ist.
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