Höhergruppierung von E8, Stufe 4 zur kleinen E9
#1

Hallo zusammen,

eine kurze Frage zum Thema Höhergruppierung.

Von E8, Stufe 4 soll zur kleinen E9, 3 hochgestuft werden. Da man dann 9 Jahre in der Stufe 3 festhängt und erhebliche finanzielle Einbuße hat, überlegen wir gerade Alternativen.

Ist es möglich, einen vorzeitgen Stufenaufstieg von E8, 4 nach E8, 5 zu machen und dann direkt nach E9, Stufe 4 höher zu gruppieren - oder gibt es da Sperrfristen?  -Normaler Stufenaufstieg wäre erst im November 2018 und solange gilt leider nicht die Zusage für die E9...

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Danke!
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#2

Hallo,
ich kann gerade nicht nachvollziehen wo die Regelung zu finden ist mit der Stufenlaufzeit 9 Jahre.
M. E. gibt es die Regelung mit 7 Jahren Stufenlaufzeit von Stufe 3 nach 4 in der EG 9a bei den handwerklichen Tätigkeiten.

Wenn es sich um eine Höhergruppierung von 8 auf 9a aufgrund der neuen EGO handelt werdet ihr da nichts mehr machen können. Den beschleunigten Stufenaufstieg hättet ihr letztes Jahr schon beantragen und kriegen müssen. Von dem abgesehen, dass hiervon meines Wissens eher kein Gebrauch gemacht wird.
Die Höhergruppierung erfolgt mit Stand 1.1.2017 und sieht dann eben den Stufenrückschritt vor. Erhebliche finanzielle Einbußen kann ich nicht erkennen. 9a Stufe 3 macht fast 100,- Euro mehr aus. In 9a Stufe 4 bekommst du schon fast 300,-Euro mehr als in EG 8 Stufe 6.
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