Höhergruppierung von A7 nach A9
#1

Hallo zusammen,

vielen Dank dass es dieses Forum gibt. Ich möchte mich über eine Höhergruppierung informieren.
Ich bin Beamter in A7 eingruppiert, der seit Dezember eine Stelle übertragen bekam, die mit A9 bewertet ist. Mein Kenntnisstand ist, dass ich zuerst nach einiger Zeit, frühestens 2025 in A8 und dann nach ein paar Jahren erst in A9 eingruppiert und auch besoldet werde. Ist das wirklich so? Oder wird mir nur so kommuniziert? 
Ich bin sehr dankbar über Eure Hilfe und Rückmeldung!
Vielen Dank schon mal im Voraus dafür.

Viele Grüße
HW
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#2

(29.06.2023, 14:33)Gast schrieb:  Ich bin Beamter in A7 eingruppiert, der seit Dezember eine Stelle übertragen bekam, die mit A9 bewertet ist. Mein Kenntnisstand ist, dass ich zuerst nach einiger Zeit, frühestens 2025 in A8 und dann nach ein paar Jahren erst in A9 eingruppiert und auch besoldet werde. Ist das wirklich so? Oder wird mir nur so kommuniziert?
Das ist korrekt. Es handelt sich um das beamtenrechtliche Laufbahnprinzip. Und einen Anspruch auf die Beförderung zum Hauptsekretär (A8) bzw. später zum Amtsinspektor (A9) hast Du übrigens nicht.
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