Höhergruppierung / neue Stellenbewertung
#1

Hallo,

ich arbeite als Vertriebsassistenz im Bereich Unternehmenskunden / Firmenkunden / Wirtschaftsförderung.
in einer Sparkasse mit der EG 8 in der höchsten Altersstufe. Seit Beginn stimmt meine Stellenbeschreibung nicht mit den tatsächlichen Aufgaben, die erledigt werden. Ich möchte gern eine neue Stellenbewertung und damit eine Höhergruppierung erreichen. Wie gehe ich am besten vor?
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#2

Es kommt darauf an, wie konsequent du das verfolgen willst.

Rechtlich am sichersten ist es, den Zahlungsanspruch bezüglich der höheren Vergütung rückwirkend schriftlich geltend zu machen. Du musst dann auch die Entgeltgruppe nennen, aus der du die Zahlungen forderst. Und idealerweise den Betrag in €, der nachzuzahlen ist. Nur mit diesem Vorgehen wahrst du deine Zahlungsansprüche für die letzten 6 Monate (Ausschlussfrist des § 37 TVöD). Rein rechtlich musst du das also klar formulieren; eine Bitte oder ein Antrag ist da nicht zielführend. Es gibt auch Arbeitgeber, die Anträge auf Höhergruppierung o.ä. zur Fristwahrung akzeptieren, aber das ist nicht zwingend.

Falls dir das Vorgehen zu rigoros ist, kannst du natürlich auch das Gespräch mit dem Personalrat oder deinem Vorgesetzten suchen und eine Neubewertung der Stelle beantragen. Damit wahrst du rein rechtlich aber nicht deine Zahlungsansprüche, falls sich tatsächlich ergibt, dass du zu niedrig eingruppiert bist.

Das Thema wurde hier im Forum schon des öfteren diskutiert, zum Beispiel hier:
Frist Antwort Antrag Höhergruppierung
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