15.07.2024, 18:00
Ich wurde als pädagogische Fachkraft anerkannt. Eingestuft bin ich derzeit in S4 und Stufe 4 ( Stufe 4 seit 6 Jahren) mit einem Zuschlag. Derzeit ist die Stufe 4 auch die Endstufe.
Soll aber ab Oktober 2024 für die Fallgruppe 3 geöffnet werden. So, dass die Einstufung in Stufe 5 erfolgen könnte. So habe ich es mal gelesen.
Meine Frage: Durch die Anerkennung als pädagogische Fachkraft würde ich gern in die S8a eingruppiert werden. Ich lese nun aber dass bei einer Höhergruppierung die Stufe 4 wieder neu beginnt zu laufen.
Soll ich nun bis Oktober 24 warten bis ich in Stufe 5 komme und dann einen Antrag stellen? Und gibt es eine Frist im Jahr, bis wann man eine Höhergruppierung gestellt haben sollte?
Hat hier jemand Erfahrung, welche Möglichkeit es hier gibt? Was ich hier tun kann?
(Tarif TVÖD)
Soll aber ab Oktober 2024 für die Fallgruppe 3 geöffnet werden. So, dass die Einstufung in Stufe 5 erfolgen könnte. So habe ich es mal gelesen.
Meine Frage: Durch die Anerkennung als pädagogische Fachkraft würde ich gern in die S8a eingruppiert werden. Ich lese nun aber dass bei einer Höhergruppierung die Stufe 4 wieder neu beginnt zu laufen.
Soll ich nun bis Oktober 24 warten bis ich in Stufe 5 komme und dann einen Antrag stellen? Und gibt es eine Frist im Jahr, bis wann man eine Höhergruppierung gestellt haben sollte?
Hat hier jemand Erfahrung, welche Möglichkeit es hier gibt? Was ich hier tun kann?
(Tarif TVÖD)