Hallo,
ich bin habe unser Sozial- und Gewerbeamt in unserer Kommune übernommen und will nach erfolgreichem Abschluss des BL 1 von EG 8 (seit 16 Jahren) in EG 10. Welche selbständigen Tätigkeiten sind für eine Höhergruppierung wichtig?
Lieben Dank für Ihre Hilfe.
Beiträge: 514
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2011
Moin,
wenn wahrzunehmende Tätigkeiten selbstständige Leistungen erfordern (selbstständige Leistungen sind nicht gleichzusetzen mit selbstständigen Tätigkeiten) sowie gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern, wie sie mit dem BL 1 vermittelt werden, dann ist die höchstmöglich erreichbare Eingruppierung die EG 9a. Selbstständige Leistungen fallen dort an, wo für das Arbeitsergebnis eine eigene geistige Leistung nicht trivialer Art zu erbringen ist. Gegeben ist dies ganz überwiegend dort, wo Ermessensentscheidungen zu treffen sind oder unbestimmte Rechtsbegriffe in der Rechtsanwendung auszulegen sind.
Für die EG 10 kommen gründliche umfassende Fachkenntnisse (BL 2), verantwortungsvolle Tätigkeit und mindestens zu einem Drittel die besondere Schwierigkeit und Bedeutung dazu.
Grüße 1887
Herzlichen Dank für die Ausführungen. Bei uns wird nicht abhängig vom BL 2 nach EG 10 bezahlt. BL 1 bekommt bei uns auch EG 10, ohne BL 1 wird EG 9a bezahlt.
Schauen wir mal was rauskommt.
"BL 1 bekommt bei uns auch EG 10, ohne BL 1 wird EG 9a bezahlt."
Welcher Tarifvertrag ist das? Zumindest im TVöD ist dies nicht korrekt. Wenn ohne BL2 E10 möglich ist, wäre auch ohne BL1 dies möglich. Unter bestimmten Umständen dann vielleicht nur E9c.
Wobei für eine echte Leitungstätigkeit im allgemeinen Bereich Verwaltung TVöD E10 nicht das Ergebnis sein kann.