Höhergruppierung in E9a TVöD als Standesamtsleiter
#1

Hallo,
 
ich hoffe ich kann hier mal auf diesem Wege eine Frage stellen.
 
Ich bin seit 2002 Angestellter im öffentlichen Dienst. Meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten habe ich von 2002 bis 2005 durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen.
 
Nach meiner Ausbildung wurde ich sofort in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert in der ich mich nun seit 18 Jahren befinde.
 
Seit 2012 wurde ich zum Standesbeamten bestellt. Seit diesem Zeitpunkt bin ich als stellv. Standesamtsleiter und sogar 2022 als Standesamtsleiter tätig.
 
In meiner Tätigkeit erfülle ich eigentlich die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E9a nach TVöD.
 
Im März 2022 habe ich bereits einen Antrag auf Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 8 in die Entgeltgruppe 9a gestellt, was mir aber abgelehnt wurde.
 
Eine Stellenbewertung wurde durch den KAV durchgeführt, was aber meiner Meinung nach total unverhältnismäßig verlaufen ist.
 
Die Standesamtsleitung ist in Teilzeit beschäftigt.
 
Aus diesem Grund werden von mir vielseitige Fachkenntnisse erwartet sowie auch selbstständige Leistungen erbracht.
 
Meine Frage wäre nun an Sie, ob es eine Möglichkeit gibt, in die Entgeltgruppe E9a TVöD eingruppiert zu werden.
 
Vielen Dank !
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#2

Aus dem bisherigen Vortrag ist nicht zu erkennen, dass 50% Aufgaben mit selbstständigen Leistung übertragen wurden. Wenn man dies aber nachweisen könnte, wäre eine Eingruppierungsklage erfolgsversprechend. Für die Phase der Übertragung der Aufgabe als Standesamtsleiter wäre eine Eingruppierung in die E9a naheliegend, soweit dies nur vorübergehend war, könnte ein Anspruch auf eine Zulage nach E9a bestanden haben.
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#3

Es gibt keine Anträge auf Höhergruppierung von daher muß der Arbeitgeber die nicht mal zur Kenntnis nehmen, geschweige denn darauf antworten. Wenn ein Eingruppierungsirrtum seitens des Arbeitgebers vorliegt, muß die korrekte Bezahlung geltend gemacht werden. Ggf. durch Eingruppierungsfeststellungsklage bzw. Leistungsklage.
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#4

Es gibt über den Bundesverband der Standesbeamten eine sehr gute Handreichung "Standesamtliche Tätigkeit Handbuch zur Aufgabenbeschreibung". Dort sind die Standesamtlichen Tätigkeiten sehr gut beschrieben. Ich denke als Leiter des Standesamtes dürfte es überhaupt kein Problem sein im 9 a zu kommen. Viel Erfolg!
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#5

"Gründliche und vielseitige" Fachkenntnisse benötigt ein Standesbeamter bei seiner gesamten Arbeit; das steht bei uns so auch in der Stellenbewertung. Selbstständige Leistungen dagegen sind nicht bei allen Tätigkeiten des Standesbeamten erforderlich, so dass diese nur für einen Teil der Arbeitszeit zuerkannt werden. Da die besonders schwierigen Fälle typischerweise beim Standesamtsleiter landen, sollte diese bei dir aber über 50 % ausmachen.

Zum Vergleich: Zu meinen Aufgaben gehört in "Personalunion" auch die Leitung der Meldebehörde mit den ausdrücklich erwähnten Tätigkeiten "Klärung von grundsatzfragen" und "Bearbeitung schwieriger Einzelfälle". Für meine gesamte Meldeamtsleitung werden mir in der Stellenbewertung selbstständige Leistungen und gründliche und umfassende Fachkenntnisse zuerkannt.
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#6

Ich bin seit 2013 auf dem Standesamt tätig und seit 2015 in der EG 9a. Allerdings denke ich das es eine 9c Stelle ist. Bei der Stellenbewertung wurden mehr als 50% selbständige Leistung anerkannt. Allerdings wurde mir die gründlichen umfassenden Fachkenntnisse abgesprochen, es wären lediglich gründliche vielseitige Fachkenntnisse, die auch nicht steigerbar sind. Dies seh ich anders. Ich bin der einzige Standesbeamte, der die Aufgabe wahrnimmt und muss damit das gesamte Spektrum abdecken. Allerdings habe ich nirgendwo etwas gefunden, in dem gesagt wird, dass die Standesbeamten gründliche umfassende Fachkenntnisse haben. Eine Klage kommt auch nicht infrage, da wir nur eine kleine Gemeinde sind und ich gerne auf der Stelle bleiben möchte. Habt ihr evtl einen Tipp?
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#7

Wenn Du schon nichts findest, wonach Standesbeamte gründliche umfassende Fachkenntnisse haben, wie kommst Du dann darauf, daß Du in 9c eingruppiert bist?
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#8

(07.07.2023, 09:33)Gast schrieb:  Wenn Du schon nichts findest, wonach Standesbeamte gründliche umfassende Fachkenntnisse haben, wie kommst Du dann darauf, daß Du in 9c eingruppiert bist?
Voraussetzung ist nach dem Landesrecht RLP gehobener Dienst, bzw. Angestelltenlehrgang zwei. Die Stelle ist auch für Beamte mit A10 vorgesehen. In keinem anderen Bereich der Verwaltung außer im Personenstandswesen ist eine A10 eine E 9a. Überall sonst Bauamt, Sozialamt etc., ist eine A10 mind. eine E 9b teilweise eine E 9c. Ich bin auch der Meinung, wenn jemand das Standesamt komplett abdeckt, dann hat er gründliche umfassende Fachkenntnisse. Zumal bei dem Urteil des LAG RLP vom 02.06.2016 bei der Eingruppierungsentscheidung einer Standesbeamtin aus Ludwigshafen diese Kenntnisse ohne weitere Begründung und Prüfung bejaht worden sind. Daher bin ich der Auffassung, dass es mindestens eine E 9b ist und aufgrund der verantwortungsvollen Aufgabe eine E 9c.
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