Höhergruppierung im TV-L
#1

Hallo,

ich beziehe mich auf die Entgeltgruppe 9a, in der ich eingruppiert bin.
Ich gehöre zu den sogenannten Quereinsteigern. Ich habe nach einer 28jährigen Beschäftigung in Führungs- und Ausbilder - Funktionen bei freien Wirtschaftsbetrieben nach stetig weiterentwickelnden Maßnahmen (Weiterbildungen, Fortbildungen, Seminaren) den Job gewechselt, um Kindern und jungen heranwachsenden Menschen, unserer nachfolgenden Generation nach jahrelanger praktischer Erfahrung und menschenführenden Kenntnissen u. a. Stärke, Fertigkeiten, Selbstwertgefühl und wichtige soziale, allgemeinverbindliche Skills mit auf ihren Lebensweg geben, sowie Unterstützung in den Einstieg von der Schule in den Beruf zu generieren.
Meine nachweislichen Qualifikationen aus meinem 40 jährigen Arbeitsleben vor:
Ausbildung: Maschinenschlosser
Weiterbildung: Maschinenbaumeister (Bachelorebene, s. DQR)
Fortbildung: Schweißfachmann, CNC- Steuerungen, SPS/  S 7 Steuerungen, Pneumatik/ Hydraulik Steuerung, Auto CAD
Weiterbildung: Betriebswirt- Studium (Masterebene, s DQR), Zeitgemäße Management- Techniken in Wirtschafts-, Volkswirtschaftliche-, Personal- Entwicklung,
Fortbildung: SAP - Auftragsbearbeitung, EDV Anwendungsprogramme, Wirtschaftsenglisch
Ich bin seit 12 Jahren als fest installiertes Bindeglied in einer Förderschule für die Emotionale u. soziale Entwicklung tätig.
 - Im Schuldienst als Sicherheitsbeauftragter bestellt (Seminare für den Aufgabenbereich eines Sicherheitsbeauftragten bei der GUV)
 - Ltg. Studien & Berufskoordination
Fortbildungsmaßnahmen: Qualifizierungsmaßnahmen 5 Module ( StuBo- Rolle, Methodik & Implementierung von KAoA Standardelementen, Kommunikation u. Beratung, Kommunikation u. Beratung in der SEK I, Geschlechtersensible  BO in einer Schule der Vielfalt.
 - Fachbereiche: Holz-, Metall-, Elektro- Technik (Arbeitslehre, Technisches Werken, Technikunterricht aller Art), Wirtschaftslehre- Unterricht u. a.

Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebene Deutsche Qualifikationsrahmen sollte als Impulsgeber für neue Ansätze in der Bildung dienen.
Alte Zöpfe gehören auch irgendwann mal abgeschnitten.
Dabei geht es in erster Linie auch um die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung, die verdeutlichen soll, dass Vielfalt in der Ausübung von Lehrerberufen sehr willkommen ist. Weiter heißt es darin, dem DQR können nicht nur formale Qualifikationen zugeordnet werden - also die  Qualifikationen die bundes- oder länderrechtlich staatlich geregelt sind - sondern es sollen auch Kompetenzen, die durch nicht formales o. informelles Lernen erworben wurden, gleichberechtigt Eingang in den DQR finden. Der DQR wurde am 1. Mai 2013 eingeführt.  Dies erfolgte auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz.
Die Ausweisung der DQR- /EQR - Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise.
Zumeist wird anhand einer Stellenbeschreibung eine Stellenbewertung vorgenommen.
Bei den Eingruppierungen heißt es z.B.
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Meine Frage dazu, ob es bei den o. g. Qualifikationen und Schuldiensttätigkeiten zu einer Höhergruppierung kommen kann.

Mit freundlichen Grüßen
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#2

Was ist denn nun die genaue Tätigkeit?

Welches Tätigkeitsmerkmal steht denn im Raum? für Lehrkräfte greift ja nicht "Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
Auch ohne alle 16 Besoldungsordnungen der Bundesländer zu kennen, würde ich ausschließen, dass diese es so regeln. Man muss beachten, dass die Entgeltordnung Lehrkräfte auf Besoldungsregelungen aufsetzt.
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#3

Moin,

der DQR ist keine Grundlage für Eingruppierungen, diese ergibt sich allein aus dem Tarifvertrag und die Tarifvertragsparteien haben diesen nicht als Grundlage genommen. Die Eingruppierung leitet sich aus den auszuübenden Tätigkeiten ab und setzt dann einen bestimmten Ausbildungsabschluss voraus. Wenn Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9a übertragen sind und dieses Entgelt gezahlt wird, braucht man sich über die Ausbildungsvoraussetzungen nicht machen.

Grüße
1887
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