Höhergruppierung bewusst verhindern
#1

Kann die Behördenleitung eine Höhergruppierung bewusst verhindern, in dem sie gezielt hochwertige Tätigkeitsmerkmale nimmt, damit diese in der Stellenbeschreibung nicht auftauchen - und somit für eine Stellenbewertung/Höhergruppierung ausschlaggebend wären...?
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#2

Die Wegnahme von wirksam übertragener höherwertiger Tätigkeit im eingruppierungsrelevanten Umfang ist grundsätzlich nicht einseitig durch den Arbeitgeber zulässig.

Dagegen gibt es kein Recht darauf höherwertige Tätigkeit übertragen zu bekommen. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich die Arbeit so verteilen, dass er nicht höhergruppieren muss.
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