Höhergruppierung berechtigt?
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer kommunalen Verwaltung sind Techniker (alle ohne Hochschulbildung), die ehemals in E9b eingruppiert waren, jetzt in E11 eingruppiert worden und als "Ingenieur Hochbau" bewertet.
Dies wurde mit "geänderter Stellenprägung" begründet.

Ist dies in dieser Form möglich? Das fragen sich alle anderen angestellten Ingenieure (alle E11).
Zitieren
#2

Wenn die Techniker entsprechende Aufgaben wahrnehmen und der Arbeitgeber entsprechende Kenntnisse als sonstiger Beschäftigter festgestellt hat (bzw. diese vorliegen).
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers