10.04.2010, 22:47
Hallo allerseits,
ich bin Verwaltungsfachangestellter und aktuell in die Entgeltgruppe 3 TVÖD / BAT VIII eingruppiert.
In Kürze werde ich aufgrund eigener Bemühungen auf eine Stelle der Entgeltgruppe 8 TVÖD / BAT Vc abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung. Dies soll jedoch bis zur Höhergruppierung 4-5 Monate "zur Einarbeitung" erfolgen.
Dieser Begriff "Einarbeitung" gefällt mir jetzt nicht so ganz. Höhergruppierung erfolgt auch laut Aussage des Personaldezernates erst nach Abschluss der Einarbeitung.
Aber m. E. müsste ich doch zumindest die persönliche Zulage nach § 14 TVÖD erhalten oder? Wie seht ihr das?
ich bin Verwaltungsfachangestellter und aktuell in die Entgeltgruppe 3 TVÖD / BAT VIII eingruppiert.
In Kürze werde ich aufgrund eigener Bemühungen auf eine Stelle der Entgeltgruppe 8 TVÖD / BAT Vc abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung. Dies soll jedoch bis zur Höhergruppierung 4-5 Monate "zur Einarbeitung" erfolgen.
Dieser Begriff "Einarbeitung" gefällt mir jetzt nicht so ganz. Höhergruppierung erfolgt auch laut Aussage des Personaldezernates erst nach Abschluss der Einarbeitung.
Aber m. E. müsste ich doch zumindest die persönliche Zulage nach § 14 TVÖD erhalten oder? Wie seht ihr das?