30.09.2020, 10:46
Hallo,
ich habe eine Frage zur Höhergruppierung von Vollziehungsbeamten.
Bei der Höhergruppierung aufgrund des Urteiles vom LAG Hamm handelt es sich um Tarifangestellte nach TVöD (von Entgeltgruppe 8 auf 9a).
Wie verhält es sich bei Beamten? Ich bin in Hessen im städt. Dienst beschäftigt.
Welche rechtliche Grundlage kommt bei Beamten hier in Betracht?
ich habe eine Frage zur Höhergruppierung von Vollziehungsbeamten.
Bei der Höhergruppierung aufgrund des Urteiles vom LAG Hamm handelt es sich um Tarifangestellte nach TVöD (von Entgeltgruppe 8 auf 9a).
Wie verhält es sich bei Beamten? Ich bin in Hessen im städt. Dienst beschäftigt.
Welche rechtliche Grundlage kommt bei Beamten hier in Betracht?