Höhergruppierung Vollziehungsbeamter von A 8 auf A9
#1

Hallo,
ich habe eine Frage zur Höhergruppierung von Vollziehungsbeamten. 
Bei der Höhergruppierung aufgrund des Urteiles vom LAG Hamm handelt es sich um Tarifangestellte nach TVöD (von Entgeltgruppe 8 auf 9a).
Wie verhält es sich bei Beamten? Ich bin in Hessen im städt. Dienst beschäftigt.
Welche rechtliche Grundlage kommt bei Beamten hier in Betracht?
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#2

Das System der Dienstpostenbewertung unterscheidet sich in der Regel fundamental von den tariflichen Regelungen. Das Urteil hat deshalb keine Auswirkungen auf Beamte.
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