03.08.2023, 16:15
Hallo liebe Forum-User,
aktuell bin ich in E12 in Stufe 1 und mache meinen Master. Meine Aufgaben entsprechen bereits dem Feld der E13, allerdings konnte ich diese wegen dem fehlendem Abschluss nicht annehmen. In zwei Wochen liegt meine Masterurkunde vor und ich kann entsprechend meiner Tätigkeit und Qualifikation vollwertig in E13 umsteigen. Nach § 17 Abs. 5 TVöD müsste meine Höherstufung mindestens in die Stufe 2 erfolgen: "Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten des Bundes der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2." Sehe ich das richtig, dass es mir zu Gute kommt und ich somit meine Zeit, die ich hätte in der Stufe1 verbleiben müsse, kürze und vorzetig in E13 Stufe 2 aufsteige? Oder ist das als vorübergehende höherwertige Tätigkeit zu beuteilen und ich nach der Protokollergänzung § 17 Abs. 5 TVöD "so gestellt werde, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt." ?
Vielen Dank für eure Mühen!
aktuell bin ich in E12 in Stufe 1 und mache meinen Master. Meine Aufgaben entsprechen bereits dem Feld der E13, allerdings konnte ich diese wegen dem fehlendem Abschluss nicht annehmen. In zwei Wochen liegt meine Masterurkunde vor und ich kann entsprechend meiner Tätigkeit und Qualifikation vollwertig in E13 umsteigen. Nach § 17 Abs. 5 TVöD müsste meine Höherstufung mindestens in die Stufe 2 erfolgen: "Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten des Bundes der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2." Sehe ich das richtig, dass es mir zu Gute kommt und ich somit meine Zeit, die ich hätte in der Stufe1 verbleiben müsse, kürze und vorzetig in E13 Stufe 2 aufsteige? Oder ist das als vorübergehende höherwertige Tätigkeit zu beuteilen und ich nach der Protokollergänzung § 17 Abs. 5 TVöD "so gestellt werde, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt." ?
Vielen Dank für eure Mühen!