Höhergruppierung
#1

Ich bin in die EG 6 eingruppiert, soll aber demnächst mind. 50% in einem anderen Fachbereich tätig sein. In diesem anderen Fachbereich ist der Sachbearbeiter in der EG 8. Bisher gehe ich davon aus, dass ich die gleichen Tätigkeiten ausführen soll. Wenn das tatsächlich so ist, müsste ich dann nicht auch in die EG 8 eingruppiert werden?
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#2

Es ist deine sich daraus ergebende Tätigkeit zu bewerten. Das kann im Ergebnis EG6 bis EG8 sein.
Die Informationen reichen nicht um das zu bewerten.
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#3

Falsch. Es kann nur EG 6 sein, denn es müssen überwiegend höherwertige Tätigkeiten übertragen worden sein, um eine EG 8 zu rechtfertigen. Sollte es bei genau 50 % bleiben, kann nach dem TVöD nur EG 6 gezahlt werden.
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#4

Falsch. 50% E8 Tätogkeiten führen zu E8. Nur wissen wir nicht denn weder auf der E6 noch auf der E8 Stelle müssen es zu 100% entsprechende Tätigkeit sein. Wir wissen auch nicht ob im anderen Fachbereich tatsächlich Aufgaben nach E8 übertragen werden sollen.
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#5

Hoi,

wie mein Vorschreiber schon richtig ausgeführt hat, ist die neue "Gesamttätigkeit" entscheidend. Das bedeutet, dass die 50% 'alte Tätigkeit' und die 50% 'neue Tätigkeit' gemeinsam die entsprechenden Tarifmerkmale erfüllen müssen.

Was sind nun aber die 50% 'neue Tätigkeit'? Sind das die Tätigkeiten mit den selbstständigen Leistungen, die zur E8 führen würden - oder sind das die überwiegend nicht selbstständigen Leistungen, die dann nur einer E6 entsprechen? Oder werden die Tätigkeiten anteilig übertragen (also 50% der 100% Tätigkeiten der Stelle im anderen Fachbereich)? Ohne die konkreten Tätigkeiten zu kennen lässt sich dazu keine Aussage treffen.

Von E6 bis E8 könnte alles drin sein, wobei die E8 mir derzeit weniger wahrscheinlich erscheint.

- Harry

P.S: Keine Personalverwaltung würde bei 50% die Diskussion führen, obs nun "überwiegend" ist oder nicht. Das wäre bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Himmelfahrtskommando. Will man die Tätigkeiten so übertragen, dass sie nicht "überwiegend" sind, dann überträgt man sie halt zu einem Anteil von 49% ...
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#6

(20.07.2018, 08:03)Gast schrieb:  Falsch. 50% E8 Tätogkeiten führen zu E8. Nur wissen wir nicht denn weder auf der E6 noch auf der E8 Stelle müssen es zu 100% entsprechende Tätigkeit sein. Wir wissen auch nicht ob im anderen Fachbereich tatsächlich Aufgaben nach E8 übertragen werden sollen.

Auch FALSCH!

Eine E8 hat von Haus aus nur ein Drittel selbständige Leistungen!

Bei einer 9a-Stelle mit mindestens notwendigen 50% könnte es evtl reichen für E8.
 ---> angenommen 10% bei E6 +1/2 50% (=25%) ergibt 35% das hieße E8. aber das ist zugegebenermaßen sehr theoretisiert und müsste anhand der Tätigkeiten im Einzelnen betrachtet werden.

Wenn der TE nun 50% der Stelle bekommt, wird es in der Regel nicht für eine E8 reichen.
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#7

(20.07.2018, 11:13)Gast schrieb:  Wenn der TE nun 50% der Stelle bekommt, wird es in der Regel nicht für eine E8 reichen.

Ja und nein. In diesen 50% könnten ja gerade die Tätigkeiten stecken, die bei der Stelle des anderen Fachbereichs die selbstständigen Leistungen beinhalten. Dann könnte die kombinierte Stelle eventuell selbst über die 1/3 sL springen. Wenn aber tatsächlich nur 50% der 1/3 sL übertragen werden, reicht das nicht für die E8.

Aber ich gebe Dir vollkommen recht: ohne genaue Darstellung welche Tätigkeiten in welchem Umfang denn nun ausgeübt werden, raten wir alle nur im Nebel herum.

Im Eingruppierungsrecht gilt in der Praxis der Satz: "In dubio pro Arbeitgeber." Wink
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#8

Danke für Eure Beiträge.

Nur nochmal zur Verdeutlichung, ich soll 50 % der Tätigkeiten machen, die auch der Sachbearbeiter mit EG 8 macht.

Was mir genau übertragen werden soll, weiss ich aber leider noch nicht. Im Prinzip will ich diese Tätigkeit auch aus diversen Gründen NICHT machen. Nur leider werde ich wohl nichts dagegen machen können. Deshalb wäre eine evtl notwendige Höhergruppierung vielleicht noch ein Druckmittel, um diese 50% Stelle nicht machen zu müssen.

Ich finde diese geteilte Arbeit in 2 verschiedenen Fachbereichen schwierig und würde mich viel lieber 100%ig auf einen Fachbereich konzentrieren.
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#9

(20.07.2018, 20:49)Gast schrieb:  Danke für Eure Beiträge.

Nur nochmal zur Verdeutlichung, ich soll 50 % der Tätigkeiten machen, die auch der Sachbearbeiter mit EG 8 macht.

Was mir genau übertragen werden soll, weiss ich aber leider noch nicht. Im Prinzip will ich diese Tätigkeit auch aus diversen Gründen NICHT machen. Nur leider werde ich wohl nichts dagegen machen können. Deshalb wäre eine evtl notwendige Höhergruppierung vielleicht noch ein Druckmittel, um diese 50% Stelle nicht machen zu müssen.

Ich finde diese geteilte Arbeit in 2 verschiedenen Fachbereichen schwierig und würde mich viel lieber 100%ig auf einen Fachbereich konzentrieren.
Man kann aber in einer solchen Situation durchaus über eine E7 nachdenken, die ja seit Einführung der EGO nun auch offen ist.

Für die werden nur ein Fünftel (also 20%) SL benötigt.
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