Höhergruppierung
#1

Meine derzeitigen Aufgaben gehen deutlich über die Tätigkeiten der Entgeltgruppe 11 hinaus, was ich bereits vor der Vertragsunterzeichnung angesprochen hatte.
Besteht nach der Probezeit die Möglichkeit, anhand der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 11 und 12 sowie unter Berücksichtigung meiner tatsächlichen Verantwortung – insbesondere der Leitung eines Teams von 18 Mitarbeitenden und der Projektverantwortung – eine Höhergruppierung zu beantragen?
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#2

Wenn es tatsächlich Aufgaben nach E12 sind und eventuelle Anforderungen an die Person erfüllt sind ist man bereits in E12 eingruppiert. Man muss dann nur noch die korrekte Bezahlung durchsetzen. Das wäre keine Höhergruppierung im eigentlichen Sinne.

Allerdings kann Leitung eines Teams mit 18 Mitarbeitern z.B. auch E9a, E9b, E9c oder E11 sein. Offen gesagt ist es fraglich, dass jemand der diese Frage stellt selber die korrekte Eingruppierung ableiten kann. Als solches würde ich empfehlen sich dort qualifiziert beraten zu lassen.

Man kann natürlich auch bei guter Arbeit mit dem Vorgesetzten erörtern ob eine Höhergruppierung über die Übertragung höherwertiger Tätigkeit in Frage kommt. Es gibt auch Arbeitgeber die die Entgeltgruppen auswürfeln oder nach haushälterischen Möglichkeiten festlegen. Da kann es sinnvoll sein mit den Vogesetzten über eine andere "Eingruppierung" zu sprechen.
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#3

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe den Arbeitsvertrag vor Kurzem unterzeichnet und beginne meine Tätigkeit am 1. Januar2026. Es ist meine erste Anstellung im öffentlichen Dienst, und zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war mir das System der Eingruppierung und Stufenzuordnung noch nicht genau bekannt.

Ich habe einen Doktortitel im Ingenieurwesen und werde als Bereichsleiterin im TVöD-VKA tätig sein – mit Verantwortung für Projekte, Budgetplanung und die Leitung eines Teams von 18 Mitarbeitenden. Bereits im Gespräch hatte ich nach einer höheren Eingruppierung gefragt, da mir die Vergütung im Verhältnis zu den Aufgaben recht niedrig erschien. Mir wurde erläutert, dass die Stelle in dieser Entgeltgruppe vorgesehen ist.

Inzwischen sehe ich jedoch, dass meine Aufgaben in vielen Punkten mit denen der Entgeltgruppe 12 übereinstimmen. Daher stellt sich für mich die Frage, ob eine Höhergruppierung oder zumindest eine Überprüfung meiner Stufe aufgrund meiner bisherigen Berufserfahrung (auch außerhalb Deutschlands) möglich wäre.

Gleichzeitig möchte ich vermeiden, gleich zu Beginn meines Arbeitsverhältnisses einen falschen Eindruck zu hinterlassen. Wäre es Ihrer Einschätzung nach sinnvoll, dieses Thema erst nach Beginn meiner Tätigkeit – etwa nach der Probezeit oder niemal anzusprechen?
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