Gruppenprinzip
#1

Hallo zusammen,

dürfen Angestellte auch die Beamten im Personalrat vertreten, wenn die Beamten einen Angestellten dazu auswählen oder aber wenn es nur einen wahlberechtigten und wählbaren Beamten gibt, der aber kein Interesse an einem Sitz im PR hat?
Nach § 6 LPVG NRW besteht ja das Gruppenprinzip, sodass Beschäftigte und Beamte getrennt vertreten werden müssen.
Vielleicht hat da aber jemand einen Praxisfall oder andere Erfahrungen gemacht.

Vielen Dank vorab!
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#2

§ 15 (2) LPVG NRW
"Für jede Gruppe können auch Angehörige anderer Gruppen vorgeschlagen werden. Die Gewählten sind Mitglieder derjenigen Gruppe, für die sie vorgeschlagen worden sind."
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