Ich bin seit 8 Jahren in der Kinderbetreuung tätig. Ich habe eine Berufsausbildung, allerdings nicht im pädagogischen Bereich. Mein Aufgabengebiet umfasst alleinige Hausaufgabenbetreuung und andere Betreuungsbereiche gemeinsam mit Kolleginnen, sowie an einem Tag in der Woche habe ich die Gesamtspielleitung.
Mein Stundenumfang:
Täglich zwischen 2,5 und 4 Stunden - gesamt pro Woche 15 Stunden. Ich bin geringfügig beschäftigt - was ich auch so möchte. Allerdings werde ich nach
Tarifgruppe E1, Stufe 3 bezahlt.
Frage: Müsste ich nach 8 Jahren nicht bereits in einer höheren Stufe sein? Wie sieht es mit der E1 aus? Mit meinen Aufgaben und inzwischen viel erworbener Fähigkeiten finde ich mich zu niedrig eingruppiert.
Vielen Dank für eine Antwort.
Findet der TVöD umfassend Anwendung oder ist ggf. nur eine Bezahlung nach einer bestimmten Entfeltgruppe ggf. mit Stufe vereinbart?
Nach 8 Jahren ohne schädliche Unterbrechungen wird im TVöD Stufe 4 erreicht.
Entgeltgruppe hängt von den genauen übertragenen Aufgaben ab. E1 wäre bei voller Anwendung TVöD eher unplausibel.
Vertraglich wurde keine Entgeltgruppe fest vereinbart.
Es wurde mir bei Einstellung lediglich gesagt, dass alle Kräfte ohne pädagogische Ausbildung in der Entgeltgruppe 1 starten. Anfangs war ich in Stufe 1, dann 2 und jetzt immer noch in Stufe 3, obwohl ich durchgängig seit 8 Jahren in der Kinderbetreuung arbeite. Wie kann das sein?
Wie geschrieben wurden mir nach 1,5 Jahren weitere Aufgaben übertragen wie 1 fester Tag die Woche Gesamtleitung und Leitung in der Ferienbetreuung.
Wie könnte ich vorgehen? Antrag auf Höhergruppierung? Ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer von sich aus, in die - der ausgeübten Tätigkeit entsprechende - Entgeltgruppe zu setzen?
Vielen Dank!
Wie ist der genaue Wortlaut im Arbeitsvertrag zur Anwendung des TVöD?
Da ich geringfügig eingestellt wurde, gibt es keinen Vertrag.
Seit 2018 im Minijob Arbeitsverhältnis
Und wie kommen Sie darauf, dass der TVöD für Sie Anwendung finden sollte?!
"Wie könnte ich vorgehen? "
Mit dem Arbeitgeber über eine Anpassung des mündlichen Arbeitsvertrag verhandeln.
"Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus, in die - der ausgeübten Tätigkeit entsprechende - Entgeltgruppe zu setzen?"
Da der TVöD wohl keine Anwendung findet, hat man keinen solchen Anspruch. Vereinbart wurde wohl eine Bezahlung nach E1.
"Stufe 1"
In der E1 gibt es keine Stufe 1. Man fängt in Stufe 2 an.. Ist es nun Stufe 3 oder Stufe 4?
Zur Stufe:
Seit 8 Jahren bin ich durchgehend in der Kinderbetreuung tätig und inzwischen in Stufe 3 - was mich wundert, da ich eigentlich in Stufe 4 sein sollte.
Entgeltgruppe:
Die Gruppierung ist doch nicht von dem Arbeitsvolumen abhängigt, sondern von der Tätigkeit - oder? Geringfügig Beschäftigte haben doch sicherlich den Anspruch auf die gleiche Eingruppierung wie vergleichbare
Vollzeitkräfte. Und wenn auf Dauer höherwertige Aufgaben übertragen werden, sollte doch ein Anspruch auf Höhergruppierung bestehen - egal ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit.
"Da der TVöD wohl keine Anwendung findet, hat man keinen solchen Anspruch." ....das verstehe ich leider nicht. Ich werde doch nach TVöD bezahlt. Wieso sollte der TVöD keine Anwendung finden? Hat man als geringfügig Beschäftigte nicht die gleichen Möglichkeiten?
Vielen Dank!
"Stufe 1"
In der E1 gibt es keine Stufe 1. Man fängt in Stufe 2 an.. Ist es nun Stufe 3 oder Stufe 4?"
....Seit 8 Jahren bin ich durchgehend in der Kinderbetreuung tätig und inzwischen auf Stufe 3. Aber müsste ich nicht auf Stufe 4 sein?
"Da der TVöD wohl keine Anwendung findet, hat man keinen solchen Anspruch. Vereinbart wurde wohl eine Bezahlung nach E1."
....wieso findet er keine Anwendung? Ich werde doch über TVöD bezahlt. Die Eingruppierung sollte sich doch nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach dem Arbeitsvolumen richten - oder? Egal, ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit.
Es wurde wohl keine Anwendung des TVöD vereinbart. Wohl nur eine Bezahlung nach E1. Das führt nicht zur vollen Anwendung des TVöD.
" Die Eingruppierung sollte sich doch nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach dem Arbeitsvolumen richten - oder?"
Nur wenn man sich mit dem Arbeitgeber auf die Anwendung des TVöD geeinigt hat (oder beidseitige Tarifbindung vorliegt). Man kann sich auch auf eine nur teilweise Anwendung des TVöD einigen.
Daneben käme es auf die übertragene Tätigkeiten an, nicht die ausgeübten.
"Hat man als geringfügig Beschäftigte nicht die gleichen Möglichkeiten?"
Wenn der Arbeitgeber für alle anderen Beschäftigten die volle Anwendung TVöD vereinbart hat, kann die Abweichung bei einer geringfügigen Beschäftigung unzulässig sein. Da kommt es auf due Details an. Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat?
Vielen Dank!
"Nur wenn man sich mit dem Arbeitgeber auf die Anwendung des TVöD geeinigt hat (oder beidseitige Tarifbindung vorliegt). Man kann sich auch auf eine nur teilweise Anwendung des TVöD einigen.
Daneben käme es auf die übertragene Tätigkeiten an, nicht die ausgeübten"
...ich bin davon ausgegangen, dass der TVöD Anwendung findet, da ich ja auch Weihnachtsgeld erhalte, auch anfallende Tariferhöhungen und ich zahle meinen Rentenversicherungsanteil (Arbeitnehmer Anteil).
Die höheren Tätigkeiten sind mir vor 6 Jahren übertragen worden - Einarbeitung erfolgte auch dahingehend.
"Wenn der Arbeitgeber für alle anderen Beschäftigten die volle Anwendung TVöD vereinbart hat, kann die Abweichung bei einer geringfügigen Beschäftigung unzulässig sein. Da kommt es auf due Details an. Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat?"
Es ist so, dass die Teilzeit- und Vollzeitkräfte, auch die neu eingestellten (ohne pädagogische Ausbildung) höher eingruppiert sind. Mir wurde bei Einstellung gesagt, der Grund sei, dass diese ja mehr Abzüge hätten als ich als ich als Minijobber.
Da ich aber nur 15 Stunden/Woche arbeiten kann, lohnt sich für mich halt ein Teilzeitvertrag nicht.
Aber ist es wirklich zulässig, Minijobber nicht mit Teilzeit Angestellten NICHT gleichzustellen? Die übertragenen Tätigkeiten sind für alle gleich.
Ich würde da nicht lange fackeln, sondern einfach eine Höhergruppierung beantragen und schauen was passiert.
"Ich würde da nicht lange fackeln, sondern einfach eine Höhergruppierung beantragen und schauen was passiert."
....Ja, letztendlich macht nur das persönliches Gespräch und der damit verbundene Antrag auf Höhergruppierung Sinn. Aber, es ist wichtig vorbereitet zu sein und so sind verschiedene Sichtweisen hilfreich.
Vielen Dank für all die Antworten!