Gremium Stellenbewertung
#1

Darf Gleichstellung bei der Stellenbewertung mitarbeiten? Gesetzesgrundlagen?
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#2

"Darf Gleichstellung bei der Stellenbewertung mitarbeiten?"

Gleichstellung meint Gleichstellungsbeauftragte?
Mitarbeiten?
Die eigentliche Bewertung ist in der Regel nicht Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten. Soweit die Dienststelle für den Zweck eine Bewertungskommission oder ähnliche hat, wäre eine Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten wohl geboten. Dabei ist zu beachten, dass die Regelungen zu den Aufgaben und Befugnissen der Gleichstellungsbeauftragen in den einzelnen Bundesländern und beim Bund unterschiedlich geregelt sind. Zwingend ist die Einbindung dann spätestens bei entsprechenden Personalvorgängen.

"Gesetzesgrundlagen?"
Die entsprechenden Gleichstellungsgesetze etc.

Für eine detailliertere Information wäre die Angabe welches Bundesland oder Bundesverwaltung und auch etwas Kontext zur Frage erforderlich.
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