Glaubensfrage, oder "mache ich es?"
#1

Hallo Liebe Forumsmitglieder.

vor kurzem habe ich mich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben. Für diese Stelle bin ich fachlich absolut geeignet. 
Ich habe einen GdB von 30 mit Gleichstellung.
Heute bekam ich eine Absage per email, dass meine Bewerbung nicht berücksichtigt werden konnte. Alles gute....usw.
Zwischenzeitlich habe ich einen feste mündliche Zusage eines anderen öffentlichen Arbeitgebers . 

Meine Frage: laut AGG muss man ja als ÖD einen Schwerbehinderten zum VG einladen. 
Ich habe in meiner Bewerbung explizit darauf hingewiesen.
Soll ich es, aufgrund der Zusage des anderen Amtes, einfach es auf sich beruhen lassen, oder doch den Weg zum Anwalt wählen?

Danke schonmals.
Grüße
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#2

"Ich habe in meiner Bewerbung explizit darauf hingewiesen"
Was genau hattest du geschrieben?

Die Gleichstellung war in der Bewerbung ausdrücklich genannt und die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen waren alle erfüllt?

Dann könntest du überlegen Ansprüche geltend zu machen. Wobei man sich halt überlegen muss ob er Aufwand lohnt. Auch riskiert man ggf. auf den Kosten des Anwaltes sitzen zu blieben.
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#3

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Mein Hinweis im Bewerbungsschreiben.:

Der Vollständigkeit halber möchte ich Sie noch darüber in Kenntnis setzen, dass bei mir eine Behinderung des Grad 50 (Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX) vorliegt, sich dieses aber in keinster Weise auf meine Arbeitsfähigkeit oder -leistung auswirkt.

Anbei hatte ich noch den GSt. Bescheid angehangen.

Die Stellenausschreibung war explizit für meinen erlernten Beruf.

Mit geht es auch nicht um eine eventuelle Entschädigung, sondern um die Gleichbehandlung von behinderten Menschen.
Es geht mir einfach um das Recht ansich.
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#4

Es wurden keine weiteren Voraussetzungen in der Stellenausschreibung als die entsprechende Ausbildung genannt?
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