Geschäftsleitung in Teilzeit?
#1

Hallo zusammen,
ich bin Beamtin (derzeit in A10) bei einer kleinen Verwaltungsgemeinschaft in Bayern. Ich arbeite mit 75 %, also 30 Stunden. Hier wurde nun überraschend zum 01.01. die Stelle der Geschäftsleitung frei. Da ich die einzige im Haus mit der entsprechenden Qualifikation bin, würde ich diese Chance gern ergreifen. Die Stelle wurde aber auch schon extern ausgeschrieben. 
Meinung eines Bürgermeisters: Die Stelle muss zwingend in Vollzeit besetzt werden.
Meinung des anderen Bürgermeisters: Die Stelle kann mit evtl. Umstrukturierung der Tätigkeitsbereiche auch in Teilzeit mit mind. 30 Wochenstunden ausgeführt werden.
Ich würde einfach mal um eure Erfahrungsberichte bitten  - geschäftsleitender Beamter in Teilzeit, geht das?

Da ich zwei Kinder im Kindergartenalter habe möchte ich, zumindest momentan, nicht in Vollzeit arbeiten.
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#2

Meiner Meinung nach geht das durchaus. Allerdings ist zu beachten, dass man auf dieser Position aufgrund der "Aufgabenstellung" nicht auf der Einhaltung bestimmter Arbeitszeiten beharren kann, sondern bereit und in der Lage sein muss, z. B. um 20 Uhr an einer Sitzung teilzunehmen, um 17 Uhr einen Ortstermin wahrzunehmen oder an einem Samstag um 11 Uhr bei einem "Repräsentationstermin" zugegen zu sein. Wenn das gewährleistet ist, sollte sich die Sache mit gutem Willen des Dienstherrn machen lassen.
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