Geringfügig beschäftigt Anrecht auf Arbeitsvertragliche Arbeitszeit
#1

Hallo zusammen 
Habe ich als geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf meine vertragliche Arbeitszeit?
Durch Corona kam die Kurzarbeit, dass ich dann kein Anspruch habe, kann ich noch nachvollziehen...
Aber nach Beendigung dieser schweren Zeit, habe ich doch auch das Recht wieder arbeiten zu dürfen, oder?
Haben alle Pflichten des Vertrages, doch die Vergütungen stehen uns nicht zu?
Es wird nicht informiert, wenn man nachfragt, kommt keine Erklärung...
Ich würde mich freuen, wenn ich hier eine Erklärung bekomme....
Liebe Grüße 
Nicole
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#2

Auch als geringfügig Beschäftigter hat man einen Arbeitsvertrag. Hierfür gibt es Mindestangaben nach dem Nachweisgesetz Hilfe auch unter

Mindestinhalt Arbeitsvertrag

Wenn der AG die Arbeit nicht einfordert, kommt er in Annahmeverzug und muss seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erfüllen.
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#3

Auf welcher (arbeits-)rechtlichen Grundlage erfolgte denn die Kurzarbeit überhaupt (Einzelvereinbarung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) und welchen Inhalt hat diese?
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