Gerichtstermin und Freistellung von der Arbeit
#1

Hallo, Mitglieder,
ich bin in einer kommunalen Einrichtung in der Verwaltung tätig. Ich habe eine Einladung zum Gericht bekommen (ich bin die Seite, kein Zeuge).
Dass mich der Arbeitgeber freistellt ist klar, aber laut dem Arbeitgeber muss ich die Fehlstunden dann nachholen. Im TvÖD §29 steht:

"Bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht, soweit die Arbeitsbefreiung gesetzlich vorgeschrieben ist und soweit die Pflich-ten nicht außerhalb der Arbeitszeit, gegebenenfalls nach ihrer Verlegung, wahrgenommen werden können, besteht der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach § 21 nur insoweit, als Beschäftigte nicht Ansprüche auf Ersatz des Entgelts geltend machen können. Das fortgezahlte Entgelt gilt in Höhe des Ersatzanspruchs als Vorschuss auf die Leistungen der Kostenträger. Die Be-schäftigten haben den Ersatzanspruch geltend zu machen und die erhaltenen Beträge an den Arbeitgeber abzuführen."

Ich habe keine Schichtarbeit, sondern Büroarbeit Mo-Fr. Ich sehe das nicht ein, dass ich die Fehlstunden dann abarbeiten muss. Kann mir jemand weiterhelfen?
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#2

Fraglich ist ob die Führung eines Prozesses eine staatsbürgerliche Pflicht ist. Um was geht es bei Gericht?
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