Gemeindearbeiter als Betreiber der Versammlungsstätte
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Ich bin als Gemeindearbeiter im TVÖD beschäftigt. Meine mir übertragenen Aufgaben sind grundsätzlich die eines Hausmeisters;
für die Grundschule, die Sporthalle, den Sportplatz sowie die Veranstaltungshalle zuständig. In dieser Veranstaltungshalle bin ich ständiger ernannter Vertreter des Betreibers. Ich kümmere mich hier bei jeder Veranstaltung u.a. um
zulässige Besucherzahl (Fassungsvermögen), Bestuhlungspläne, Einrichtung und Sicherstellung von Rettungswegen, Freihalten von Notausgängen, Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Kontrolle der Dekoration, Koordination von zeitlichen Abläufen und Personal, außerdem bin ich verantwortlich für die interne Veranstaltungstechnik wie z.b. der Bühnen- und Beleuchtungstechnischen Anlage.
Meine Frage die sich immer wieder aufdrängt, ist das alles so rechtens? Einerseits bin ich nicht als Hausmeister angestellt, sondern als Gemeindearbeiter. Andererseits führe ich diese Arbeiten so bereits seit mehr als 10 Jahren aus. Mittlerweile kommen mir Zweifel, ob das alles so richtig und rechtens ist. Auch in Bezug auf die Entlohnung.
In den ganzen Jahren war von mir verlangt, dass ich während der Vermietdauer der Halle dauerhaft erreichbar bin und innerhalb von 30 Minuten vor Ort sein musste im Notfall. Das alles geschah unentgeltlich.
Aufgrund meiner Anfrage zur Zahlung eines Bereitschaftsgeldes bzw. einer Lohnanpassung hat man mir nun generell untersagt, außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zur Verfügung zu stehen. Das wiederum führt nun dazu, dass viele Mieter bei Problemen allein gelassen werden und der Unmut steigt.
Auch hier steht die Frage im Raum: Ist das überhaupt rechtens?
Muss bei einer Versammlungsstätte nicht laut VStättVo der Betreiber vor Ort sein?
Wie kann man das regeln???
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#2

"Auch hier steht die Frage im Raum: Ist das überhaupt rechtens?"
Aus dem Geschilderten gibt es zumindest am jetzigen Stand keine Hinweise auf eine unzulässige Situation. Welche Entgeltgruppe für dich zutreffend ist, lässt sich aus dem Geschilderten nicht ableiten. Soweit der Arbeitgeber sich hinsichtlich der Eingruppierung irrt, könnte ein Anspruch auf die korrekte Bezahlung bestehen

"Muss bei einer Versammlungsstätte nicht laut VStättVo der Betreiber vor Ort sein?"
Diese Verantwortung kann durch schriftliche Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen werden.
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#3

Wie kann man diese Situation denn unabhängig prüfen lassen??? Gibt es da jemanden an den man sich wenden kann??
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#4

Anwälte beraten gegen Geld zu Rechtsfragen. Gewerkschaften ihre Mitglieder. Zu bestimmten Aspekten könnte es auch Unterstützung vom Personalrat geben.

Wichtig ist was man genau prüfen lassen will?
Eingruppierung/Bezahlung?
Eigene Verantwortung und eigene Haftungsrisiken?
Attraktivität und Kundenzufriedenheit in der Veranstaltungshalle?
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