Geldanlage § 30 Nds. KomHKVO
#1

Hallo zusammen,

in Zeiten der Negativzinsen spielen längerfristige Geldanlagen immer wieder ein Rolle. Habt ihr Erfahrungen? Besteht eine entsprechende Richtlinie/Dienstanweisung bei euch? Wie sind generell eure Erfahrungen?

Bin auf Eure Antworten gespannt.
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#2

Nur für die Statistik:
1. längerfristige Geldanlagen sind bei mir in der Kommune leider kein Thema.
2. entsprechend der Mustersatzung des Nds. Städtetages haben wir in unserer Dienstanweisung der Stadtkasse einen Passus mit Detailregelungen (siehe unten).

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael

"Geldbestände, die vorübergehend nicht benötigt werden, sind von der Stadtkasse so anzulegen, dass sie bei Bedarf verfügbar sind. Dabei ist auf eine ausreichende Sicherheit der Geldanlage, vorrangig vor einem angemessenen Ertrag, zu achten. Zur Geldanlage sind alle in der Europäischen Währungsunion zugelassenen Geldinstitute geeignet, wenn sie über die Sicherheitseinrichtungen ihrer Verbände betragsmäßig voll abgesichert sind. Bei Anlagemöglichkeiten mit vergleichbarer Sicherheit ist die mit dem höheren Erlös auszuwählen.
Die Mittel dürfen nur in kurzfristige Geldanlagen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr angelegt werden."
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#3

Hallo zusammen,

es bestehen bei Euch also auch noch keine Richtlinien zur Anlage des Geldes. Die Bank wollen immer mehr in Richtung Fonds/Aktien. Allerdings brauch ich dazu eine Richtlinie und die KomHKVO bzw. NKomVG macht mir die Vorgaben.

Hat jemand schon so etwas?

Ich wünsche noch einen sonnigen Tag!
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