Geheimhaltungspflicht
#1

Ich habe einer Kita-Leiterin eine Dienstanweisung erteilt. Diese Anweisung wurde in Elterngesprächen öffentlich diskutiert. Gibt es eine konkrete Regelung, wie loyal das Verhältnis zwischen AG und AN geregelt ist bzw. wie "verschwiegen" muss eine Angestellte sein? Aufgrund dessen, dass Eltern als Außenstehende oft das komplexe Thema gar nicht verstehen können, ist viel Halbwissen unterwegs und bringt Sachverhalte durcheinander. Ich möchte der Kita-Leiterin eine Abmahnung erteilen. Ist das laut Vertrag rechtlich sicher?
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#2

Hallo,

bei allem Respekt: Aber wenn Sie offenbar in einer übergeordneten Position zu einer Kita-Leiterin sind, dann würde ich von einer solchen Führungskraft sowohl fachlich als auch persönlich erwarten, dass sie sich für konkrete Rechtsfragen keine Beratung aus dem Internet holt... 1.) ist in der Regel konkrete
Rechtsberatung in Foren (auch in Foren für Rechtsfragen) gar nicht erlaubt, und 2.) selbst wenn sie Hinweise oder Ratschläge bekommen sollten: Wie wollen Sie bitte beurteilen, inwiefern Sie darauf bauen können oder ob das nicht nur Murks und Halbwissen ist - bei einer geplanten Abmahnung (!) einer Leitungskraft... Schließlich müssen Sie damit rechnen, dass sich diese juristisch dagegen wehren wird, und das kann schnell sowohl beruflich als auch persönlich zum Bumerang werden, wenn das ganze nicht fundiert ist - und da Sie offenbar nicht selbst über ausreichende Erfahrung und Rechtssicherheit diesbzgl. verfügen, kann ich nur dringend eine anwaltliche Beratung empfehlen, und ja, eine solche kostet natürlich Geld... Entweder hat Ihr Träger eine Rechtsschutz oder arbeitet generell mit einem Anwalt zusammen (?)... Das ist ein gut gemeinter Rat im persönlichen Interesse!

Aus den gegebenen Infos kann man gar nichts rechtssicher herleiten. Beispiel: Sie gaben zwar eine Dienstanweisung, diese hat aber sichtbare Folgen für die Eltern. Diese wollen natürlich eine Erklärung haben... Also kann das durchaus dazu führen, dass erklärt werden muss... usw.

Das muss im Einzelfall bewertet und geprüft werden. Auf jeden Fall ist es aber meiner Meinung nach schon mal eine zu hinterfragende persönliche Haltung, wenn man einerseits Anweisungen gibt und auch möchte, dass diese umgesetzt werden, andererseits diese aber nicht aktiv erklärt und kommuniziert. Eine Haltung der Art, das verstünden die Eltern sowieso nicht, finde ich sehr befremdlich von jemandem, der seinerseits Kita-Leiterinnen Anweisungen geben darf.
Schließlich geht es um die Kinder der Eltern... Da kann man nicht sagen: Wir machen das so und so, oder so nicht, und basta, aber warum..., das verstehen Sie sowieso nicht...

Sorry, aber diese Frage hat mich offenbar fast ein wenig aufgebracht (bin selber Führungskraft)... Verzeihen Sie daher meine offenen Worte: Aber wenn Sie eine gute Führungskraft wären, dann hätten Sie der Kita-Leiterin nicht nur eine Dienstanweisung gegeben, sondern auch gleich gesagt, wie Sie wünschen, dass mit den daraus resultierenden Folgen und Nachfragen umgegangen wird... - aber bitte nicht im Sinne von: Das verstehen die Eltern sowieso nicht...
Dann ist es Ihre Aufgabe und Pflicht, das zu erklären!
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#3

"Ich habe einer Kita-Leiterin eine Dienstanweisung erteilt. "
Was war es denn für eine Anweisung? Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer schon sagen, dass eine Maßnahme auf einer Anweisung basiert. Er muss sich nicht jede sinnlose Anweisung zu eigen machen. Es gibt vermutlich nur wenige Anweisungen, welche tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind. Wenn die anweisende Person dadurch von Eltern kritisiert wird, muss sie dies hinnehmen. Das begründet für sich genommen keine Notwendigkeit zur Geheimhaltung.
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#4

Ich arbeite zwar im Verwaltungsbereich, aber prinzipiell gibt es bezüglich dieser Frage keinen Unterschied; ich kann #2 und #3 daher nur zustimmen.

Wenn ich nach Rücksprache mit dem Bürgermeister einen Antrag ablehnen oder eine Anordnung treffen muss und der betroffene Bürger darüber mit mir diskutieren will, sage ich auch: "Es macht keinen Sinn, dass wird das jetzt lange erörtern. Das wurde vom Bürgermeister so entschieden und daran muss ich mich halten." Was bitte soll daran verwerflich sein? Es entspricht schließlich den Tatsachen.

Wer als Führungskraft Entscheidungen trifft, muss auch zu diesen stehen und diese nach außen hin vertreten. Wer das nicht will und kann und sich lieber hinter dem "Fußvolk" versteckt, hat sich den falschen Job ausgesucht.
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