Gefahren- und Erschwerniszulagen im Öffentlichen Dienst
#1

Hallo allerseits!

Ich würde gerne mal wissen, ob es Listen für diverse Arbeiten gibt, bei denen Gefahren- und Erschwerniszulagen vergütet werden müssen?

In der Schlosserei sind das beispielsweise Schmutzzulagen wegen Flex- und Schweißarbeiten etc. Es gibt auch Zulagen für das Besteigen von hohen Leitern usw.

Wie wird das entschieden? Es müsste da doch bestimmte Angaben und Listen geben, wo bestimmte Tätigkeiten aufgelistet sind, oder?

Danke schon mal für Eure Hilfe.
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#2

Ich gehe davon aus, dass für Dich der TVöD greift!?

Gemäß § 19 Absatz 5 TVöD werden die zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Zuschläge landesbezirklich vereinbart.
Du kannst z.B. beim Personalrat oder bei der Gewerkschaft fragen, ob man Dir den Landes-Tarifvertrag gibt. Ferner bieten manche kommunalen Arbeitgeberverbände den Landes-Tarifvertrag zum Download an.
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#3

Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrundeliegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind.
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