Gebuehrenordnung für Melderegisteranfragen
#1

Guten Tag,

gibt es eine einheitliche Gebührenordnung für Kommunen, Landkreise etc., die die Verwaltungsgebühr für Meldeauskünfte vorschreibt? Wenn ja, wo gibt es eine solche Verordnung?

Danke
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#2

Guten Tag nochmal,

in den Informationsfreiheitsgesetzestexten einiger Landesregierungen bzw. Bundesländer habe ich entdeckt, dass die Länder eine "Informationsveröffentlichungspflicht" bzw. generell "Veröffentlichungspflichten" bzgl. Akteneinsicht sowie der dafür zu veranlagten Kosten haben.

Ich habe bisher aber keinen Gesetzestext bzw. Gebührenordnungen gefunden.

Wo könnte man solche Verordnungen finden?
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#3

Das geht, zumindest für Niedersachsen, aus der AllGO hervor:
63.2 Einfache Melderegisterauskunft nach § 33 Abs. 1
63.2.1 wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden
kann
4,80 €
63.2.2 wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind 8 bis 12 €
63.3 Erweiterte Melderegisterauskunft nach § 33 Abs. 2
63.3.1 wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden
kann
8 €
63.3.2 wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind 12 bis 17 €
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