Gebäudebetreuer EG 7
#1

Haoll zusammen!!

Ich bin bei einer Kommunalverwaltung als Gebäudebetreuer angestellt. Kümmere mich um eine Vielzahl von städtischen Gebäuden.

Derzeit bin ich in EG 6 eingruppiert. Ich habe jetzt erfahren, dass mein Vorgänger in EG 7 eingruppiert war.

Ich würde gerne wissen, was die Vorraussetzungen für eine solche Eingruppierung sind. In meiner Personalabteilung möchte ich noch nicht danach fragen, weil ich noch nicht solange dabei bin.

Danke!!!
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#2

Moin,

die Voraussetzung dafür ist, dass Du Tätigkeiten der Lohngruppe 6 oder 7 wahrzunehmen hast, die ggfs einen Aufstieg nach 7 oder 7a ermöglichen. Welche das sind, ergibt sich aus den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen. Bitte bedenken: Der Vorgänger kann die Eingruppierung in einer anderen Tätigkeit erreicht haben!

Grüße
1887
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#3

Was für bezirkliche Lohngruppenverzeichnisse?? Davon hab ich ja noch nie was gehört
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#4

Moin,

wenn Du in der Gewerkschaft bist, lasse es Dir dort erläutern. In Kurzform: Die Lohngruppe 7 gibt es nur für die ehemaligen Arbeiter. Daher nehme ich an, dass Du über den TVöD, TVÜ-VKA und BMT-G nach dem ursprünglichen Lohngruppenverzeichnis eingruppiert bist. Anders als die Vergütungsordnung zum BAT ist dieses nicht Bundesweit abgeschlossen worden, sondern es gibt bezirkliche Tarifverträge über Lohngruppenverzeichnisse.

Grüße
1887
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#5

Also ich bin nach TVöD-VKa in NRW eingruppiert. Ich bin an einer Eingruppierung in die EG7 interessiert. Da mein Vorgänger, der weniger Zuständigkeiten hatte als ich, hier eingruppiert war, muss das doch irgendwie möglich sein ?!?!
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#6

Moin,

ich habe nur das Niedersächsische Lohngruppenverzeichnis und bin raus.

Grüße
1887
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#7

@1887
Lohngruppenverzeichnisse kenne ich von früher nur im bezug auf Hausmeister, nicht aber in bezug auf "Bürobeschäftigte". Kann es sein, dass hier ein Missverständnis vorliegt?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
der sich als Finanzmokel hier hoffentlich nicht gerade zu weit raushängt :-)
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#8

(06.08.2013, 16:43)Taschentuch schrieb:  @1887
Lohngruppenverzeichnisse kenne ich von früher nur im bezug auf Hausmeister, nicht aber in bezug auf "Bürobeschäftigte". Kann es sein, dass hier ein Missverständnis vorliegt?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
der sich als Finanzmokel hier hoffentlich nicht gerade zu weit raushängt :-)

Im Ursprungsposting hat es geheißen, dass die Eingruppierung des Vorgängers EG 7 war. EG 7 gibt es im kommunalen Bereich aber nur für Eingruppierungen nach dem BMT G. Ist eine Mutmaßung, aber bei sehr spärlichen Informationen auch nicht anders möglich...
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#9

Dass sollte der Threaderöffner aufklären können (=Aufforderung).

Denn ich denke, es ist E 7 nac TVöD gemeint bzw. die E 7 wurden nicht aus dem BAT "übergeleitet" sondern im Laufe der Zeit seit Gültigkeit des TVöD erst neu festgelegt.

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#10

Ja, es ist der TVöD gemeint.
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