Garantiebetrag bei Höhergruppierung
#1

Hallo,

bei der Höhergruppierung von E7/4 (3197,52 Euro) auf E9/2 (3277,32 Euro) ergibt sich eine Differenz von 79,80 Euro.
Das würde doch bedeuten, daß der Garantiebetrag von 180 Euro beim Stufenwechsel berücksichtigt werden müsste.
D.h. das Gehalt für die 2-jährige Stufenlaufzeit wäre monatlich E7/4 plus 180 Euro = 3377,52 Euro.
Habe ich das so richtig verstanden - oder gilt der Garantiebetrag nur bei der einstufigen Höhergruppierung ?

Vielen Dank für eine Antwort.
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#2

Ja, das haben Sie richtig verstanden bzw. dies ergibt sich aus der einschlägigen Regelung des § 17 Abs. 4 TV-L. Nur der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass es keine Entgeltgruppe 9 (mehr) gibt, sondern eine Entgeltgruppe 9a und eine Entgeltgruppe 9b.
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