Frist Antwort Antrag Höhergruppierung
#16

Hallo miteinander,

unabhängig davon, dass die Bearbeitungszeit extrem lange ist, möchte ich mal in den Raum stellen, dass es noch das Mittel der "Geltendmachung" gibt, welches vielleicht eher zum Ziel führt.
Durch die Geltendmachung lässt sich, so zumindest nach meinem Verständnis, die Ausschlussfrist umgehen.

Also Antrag auf Höhergruppierung (egal aus welchem Grund) mit einer Geltendmachung ab Antragstellung. Dann muss der Arbeitgeber den Zeitraum mitbezahlen, den er zur Bearbeitung braucht. Bei uns wirkt das sehr beschleunigend.

Viele Grüße aus Unterfranken
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#17

Es gibt keinen Antrag auf Höhergruppierung. Das gab es vor ein paar Jahren mal als die Entgeltordnung eingeführt wurde für einen begrenzten Zeitraum. Jetzt muß niemand irgendeinen Antrag auch nur zur Kenntnis nehmen, geschweige denn bearbeiten.
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