Frauenquote Personalrat
#1

Guten Morgen!

Ich arbeite bei einer kleinen Gemeinde. Insgesamt sind wir mit dem Bauhof ca. 40 Mitarbeiter. Nun setzt sich der Personalrat neu zusammen, da eine Kollegin und Mitglied des Personalrates eine Führungsstelle übernommen hat. Durch das Nachrückverfahren ist ein weiterer Kollege in den Personalrat nachgerückt. Der besteht dann aus 3 männlichen Mitgliedern.
Die Frage, die mich beschäftigt: muss hier nicht auch eine Frauenquote erfüllt sein? Was ist mit den Anliegen der Frauen, die sich nicht an einen männlichen Kollegen wenden möchten?

Ich danke Ihnen für Ihre Info.

Mit freundlichen Grüßen
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#2

Welches Personalvertretungsgesetz findet denn Anwendung? Die Gesetze der Bundesländer sind unterschiedlich ausgestaltet.
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#3

Wir sind in NRW..
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#4

In NRW ist es nur appelhaft geregelt. Eine Frauen- bzw. Geschlechterquote gibt es nicht.

"Was ist mit den Anliegen der Frauen, die sich nicht an einen männlichen Kollegen wenden möchten?"
Sie können sich ggf, an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, auch wenn deren Rolle anders ist. Wenn sie sich an den PR wenden wollen, sind sie auf die Mitglieder beschränkt. Ggf. müssen sie schauen, ob es andere Wege gibt, das Anliegen zu verfolgen.
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