Fragen zu Versicherungen, Kinderzuschlag, Kita-Beiträgen, Wohngeld, usw.
#1

Sind vielleicht hier noch Eltern mit Kindern dabei, die einem ein paar Fragen bezüglich Versicherung und allgemein Finanziellen Sachen beantworten können? 

Grüße
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#2

Ich würde gerne wissen wie ich es am besten machen soll mit der Versicherung; privat oder gesetzlich freiwillig, habe mehr als 2 Kinder; die sind jetzt grade auch bei mir versichert, meine Frau ist Hausfrau und arbeitet nicht, da wir noch ein Baby haben. 
Ich werde bis zum Beginn der Ausbildung Angestellter sein, der noch aufstockend hartzV kriegt. 

Frage: alle privat oder alle gesetzlich blieben? 
oder soll ich nur wechseln? 
Beihilfe 70% für mich; 70% für meine Frau; 80% Kinder; greift die auch bei der freiwillig gesetzlichen? 

Zahlt das Jobcenter eigentlich weiter (unterstützend) ? 
Kinderzuschlag; Wohngeld? 
Allgemein Anspruch auf „Sozialhilfen“ bei so vielen Personen im Haushalt, oder fällt das flach? 

✌🏼
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#3

Dazu dann noch die Frage bzgl. Beiträgen für Kindertagesstätte // Pflege.. wie sich das staffelt? Was ich zahlen müsste, denn ich hörte, beim Antrag wird auch das Jahresbrutto nochmal 10% Aufschlag aufgerechnet - Begründung: man hätte ja andere Vorteile als Beamter und um das fair zu machen, tut man dann so als würden Sie mehr verdienen Smile
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#4

Und schließlich hätte ich noch die Frage wegen der Rundfunkgebühr.

Kann man davon befreit werden?
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#5

Hallo!
In vielen Dingen kann ich dir davon leider nicht weiterhelfen, aber ein paar Infos zur Krankenversicherung habe ich.

Freiwillig gesetzlich versichert:
In den meisten Bundesländern beteiligt sich der Dienstherr nicht an den Kosten. Du müsstest dann den vollen Staz von 15,X% selbst bezahlen. Das kann man aber recht schnell ergoogeln wie es in deinem Bundesland aussieht.
Privat versichert:
Wie von dir oben erwähnt erhälst du beihilfe und musst nur noch eine Restkostenversicherung abschließen.

Während der Ausbildung bieten die privaten Versicherungen Sondertarife, ob die auch mit Frau und Kind gelten ist mir nicht bekannt, dazu könntest du unverbindlich bei der PKV nachfragen.

Grundsätzlich solltest du beachten, dass du, wenn du in die private wechselst und verbeamtet bleibst kaum eine Möglichkeit hast zurück in die gesetzliche zu wechseln.

Der Beitrag der gesetzlichen richtet sich nach deinem Einkommen - Familienmitglieder können kostenlos mit versichert werden. Die PKV orientiert sich nicht am Gehalt und jeder muss zusätzlich versichert werden. Was in deinem Fall günstiger ist, weiß ich nicht. Du solltest aber auch beachten, dass du bei der Wahl der PKV viele Rechnungen erstmal selbst vorstrecken musst, die Rechnung geht ja an dich. Das Geld von der PKV kommt in der Regel innerhalb weniger Tage, die Beihilfe dauert aber teilweise etwas.

Soweit ich deine Situation einschätzen kann, würde ich vermutlich in der gesetzlichen bleiben.
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#6

(23.06.2021, 21:45)Gast schrieb:  Dazu dann noch die Frage bzgl. Beiträgen für Kindertagesstätte // Pflege.. wie sich das staffelt? Was ich zahlen müsste, denn ich hörte, beim Antrag wird auch das Jahresbrutto nochmal 10% Aufschlag aufgerechnet - Begründung: man hätte ja andere Vorteile als Beamter und um das fair zu machen, tut man dann so als würden Sie mehr verdienen Smile

Die 10% Aufschlag gibt es vermutlich, weil ein Beamter keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlt. Einem Beamten bleibt von seinem Brutto also mehr als einem Arbeitnehmer.
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#7

(24.06.2021, 05:47)Gast schrieb:  
(23.06.2021, 21:45)Gast schrieb:  Dazu dann noch die Frage bzgl. Beiträgen für Kindertagesstätte // Pflege.. wie sich das staffelt? Was ich zahlen müsste, denn ich hörte, beim Antrag wird auch das Jahresbrutto nochmal 10% Aufschlag aufgerechnet - Begründung: man hätte ja andere Vorteile als Beamter und um das fair zu machen, tut man dann so als würden Sie mehr verdienen Smile

Die 10% Aufschlag gibt es vermutlich, weil ein Beamter keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlt. Einem Beamten bleibt von seinem Brutto also mehr als einem Arbeitnehmer.
Genau Smile 
Vielen lieben Dank Smile
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#8

Je nach Haushaltseinkommen hast du Anspruch auf Kindergeldzuschlag und/oder Wohngeld.

Wenn du eine dieser Leistungen erhältst, übernimmt das Jugendamt auf Antrag die Kindergartenbeiträge (§ 90 Abs. 4 SGB VIII).
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#9

(24.06.2021, 16:36)Gast schrieb:  Je nach Haushaltseinkommen hast du Anspruch auf Kindergeldzuschlag und/oder Wohngeld.

Wenn du eine dieser Leistungen erhältst, übernimmt das Jugendamt auf Antrag die Kindergartenbeiträge (§ 90 Abs. 4 SGB VIII).
Danke an alle
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#10

Hallo konnte jemand herausfinden, ob die Beihilfe auch bei freiwillig gesetzlich versicherten gilt; mit Familie?

Ich konnte es leider nicht ergooglen.
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#11

(28.07.2021, 20:09)Gast schrieb:  Hallo konnte jemand herausfinden, ob die Beihilfe auch bei freiwillig gesetzlich versicherten gilt; mit Familie?

Ich konnte es leider nicht ergooglen.

Hallo, grundsätzlich nein. Es gibt aber ein paar Bundesländer die sich zu 50% an der gesetzlichen Versicherung beteiligen. Der Standard ist aber, dass man die gesetzliche komplett alleine bezahlen muss und dann eben nicht von der Beihilfe profitiert.
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#12

(28.07.2021, 22:33)Gast schrieb:  
(28.07.2021, 20:09)Gast schrieb:  Hallo konnte jemand herausfinden, ob die Beihilfe auch bei freiwillig gesetzlich versicherten gilt; mit Familie?

Ich konnte es leider nicht ergooglen.

Hallo, grundsätzlich nein. Es gibt aber ein paar Bundesländer die sich zu 50% an der gesetzlichen Versicherung beteiligen. Der Standard ist aber, dass man die gesetzliche komplett alleine bezahlen muss und dann eben nicht von der Beihilfe profitiert.
Viel dank
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