Frage zum Urlaubsverfall
#1

Guten Abend. Ich arbeite in der Pflege und bin im März des letzten Jahres erkrankt, was sich bis in den Juli diesen Jahres hineingezogen hat. Nun zu meiner Frage. Der Urlaub aus dem letzten Jahr verfällt wann bzw. muss bis wann genommen werden? Im Personalbüro sagte man mir, dass der gesetzliche (20 Tage) zum 31.03.2023 verfällt und der tarifliche Mehrurlaub (10 Tage) zum 31.05.2022 lt. Paragraph 26 TVöD-K Protokollerklärung zu Satz 6 bereits verfallen ist. Ist das richtig? Dankeschön für Eure Hilfe.

Ute
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#2

Hallo

Schau mal hier
https://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_...kheit.html

§26 TVöD
6Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden.
Protokollerklärung zu Absatz 1 Satz 6:
Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden.

(2) Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben:
a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.

Solltet ihr einen Personal/Betriebsrat haben den Einschalten, oder falls du bei einer Gewerkschaft bist die Befragen oder Rechtschutz

hoffe es hilft dir
Gruß
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