Frage zum TV Inflationsausgleich
#1

Hallo zusammen,

ich fange am 1. August 2023 im öffentlichen Dienst an. Habe ich Anspruch auf eine Inflationsausgleichszahlung, wenn ich seit dem 1. Januar 2023 ALG I bezogen habe?
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#2

Es besteht Anspruch auf die 220 € / Monat, soweit die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere passender Tarifvertrag, das heißt TVöD o.a.).
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#3

Hallo,

danke für die Antwort. Ja, es gilt der Tarifvertrag nach TVöD Bund.

Also besteht ein Anspruch auf 220 € monatlich?
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#4

(19.07.2023, 14:31)Gast schrieb:  Hallo,

danke für die Antwort. Ja, es gilt der Tarifvertrag nach TVöD Bund.

Also besteht ein Anspruch auf 220 € monatlich?

ja
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#5

super, danke.

Weil ich gelesen habe, dass "Voraussetzung hierfür ist, dass ein Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Bezugsmonat besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat."
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#6

Der Anspruch besteht natürlich erst ab August 2023.
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#7

ja, das ist mir bewusst.

Vielen Dank für die Antworten!
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