Fotos von Mitarbeitern im Internet nur mit deren Zustimmung
#1

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt dürfen Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitern nur mit deren Zustimmung im Internet veröffentlichen. Die Richter begründeten dies mit den Persönlichkeitsrechten:

Link: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-0...fentlichen

Das Urteil dürfte auch für viele Kommunen interessant sein, in denen nicht selten Fotos von Mitarbeitern z.B. in einer Webseiten-Rubrik Mitarbeiter/Kontakte oder in öffentlichen Ratsinformationssystemen (Ratsvorlagen, Präsentationen) veröffentlicht werden.

Wie ist die Situation in Ihrer Kommune ? Gibt es Mitarbeiterfotos im Internet (städtische Webseite, Facebook-/Twitter-Auftritt, o.ä.) ? Wurde die Zustimmung der Mitarbeiter eingeholt und falls ja, mittels schriftlicher Vereinbarungen oder nur mündlich ?

Würden Sie die Zustimmung zur Veröffentlichung eines Fotos geben ?
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#2

Ja, bei uns werden einige Fotos veröffentlicht - mit Zustimmung des Betreffenden...(z.B. Landrat und Abteilungsleiter).
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