21.08.2012, 03:18
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt dürfen Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitern nur mit deren Zustimmung im Internet veröffentlichen. Die Richter begründeten dies mit den Persönlichkeitsrechten:
Link: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-0...fentlichen
Das Urteil dürfte auch für viele Kommunen interessant sein, in denen nicht selten Fotos von Mitarbeitern z.B. in einer Webseiten-Rubrik Mitarbeiter/Kontakte oder in öffentlichen Ratsinformationssystemen (Ratsvorlagen, Präsentationen) veröffentlicht werden.
Wie ist die Situation in Ihrer Kommune ? Gibt es Mitarbeiterfotos im Internet (städtische Webseite, Facebook-/Twitter-Auftritt, o.ä.) ? Wurde die Zustimmung der Mitarbeiter eingeholt und falls ja, mittels schriftlicher Vereinbarungen oder nur mündlich ?
Würden Sie die Zustimmung zur Veröffentlichung eines Fotos geben ?
Link: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-0...fentlichen
Das Urteil dürfte auch für viele Kommunen interessant sein, in denen nicht selten Fotos von Mitarbeitern z.B. in einer Webseiten-Rubrik Mitarbeiter/Kontakte oder in öffentlichen Ratsinformationssystemen (Ratsvorlagen, Präsentationen) veröffentlicht werden.
Wie ist die Situation in Ihrer Kommune ? Gibt es Mitarbeiterfotos im Internet (städtische Webseite, Facebook-/Twitter-Auftritt, o.ä.) ? Wurde die Zustimmung der Mitarbeiter eingeholt und falls ja, mittels schriftlicher Vereinbarungen oder nur mündlich ?
Würden Sie die Zustimmung zur Veröffentlichung eines Fotos geben ?