Sehr geehrte Damen und Herren ich habe an einer Fortbildung teilgenommen. Mir wurde nur die tägliche Arbeitssollzeit angerechnet obwohl die Fortbildung über eine längere Stundenzahl hinausging. In der Dienstvereinbarung steht dass nur die reguläre Sollzeit angerechnet wird. Ist das rechtlich korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
A.
" In der Dienstvereinbarung steht dass nur die reguläre Sollzeit angerechnet wird. Ist das rechtlich korrekt?"
Grundsätzlich ist dies nicht korrekt. Allerdings geht es nur um die tatsächliche Zeit der Schulung nicht Pausen, Wartezeiten und bei Reisezeit kommt es auf die Details an. Daneben kann es zur konkreten Fortbildung eine Vereinbarung geben, dass der Arbeitgeber nur Teilweise Arbeitszeit dafür gewährt. Das setzt aber voraus, dass die Fortbildung nicht auf Anordnung des Arbeitgebers basiert sondern auf einer Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Ist das so? Auch wenn alle Pausen berücksichtigt wurden, welche über das gesetzliche Maß hinausgehen? Zumeist ist das ja bei Schulungen doch großzügiger ebenso wie der morgendliche Beginn...