Folgen von schlechten Bewertungen im Zeugnis?
#1

Hallo,

meine Befristung läuft noch 5 Monate.

Wegen Bewerbungen hatte ich schon vor Monaten ein Zwischenzeugnis beantragt.

Mein Zwischenzeugnis, das ich nun seit 3 Monaten habe, enthält schlechte Bewertungen. Lt. RS mit Vorgesetztem vor 3 Monaten gibt es keine Änderung.

Ich sehe mich bzgl. gewisser Dinge zu schlecht bewertet. Mein Vorgesetzter hat mir gesagt, ich würde zu viele Fehler machen. Dies wurde mir aber bis vor 3 Monaten nie gesagt. Auch die überdurchschnittliche Menge würde das angeblich nicht aufwiegen. Die Menge liegt nachweislich deutlich über den der Kollegen. Mir wurden zwar ein paar Fehler aufgezeigt, das war aber nur ein Teil vom Ganzen angeblich. Zu den gezeigten Fehlern konnte ich Stellung beziehen und diese sozusagen entkräften. Der wohl größere Fehleranteil wurde mir nicht gezeigt. Ich kann also auch gar nicht sagen, welche Fehler es wohl noch waren, wie schwer diese waren ...

Angeblich wäre ich nicht der Kollegialste. Mein Verhalten allerdings dem Vorgesetzten gegenüber wäre sozusagen nicht zu beanstanden. Darf man dann, sofern es denn überhaupt so wäre, die Benotung insgesamt so schlecht machen, wenn man angeblich Kollegen gegenüber nicht so kollegial ist, dem Vorgesetzten gegenüber und auch Bürgern gegenüber sich einwandfrei verhält? Muss da der Vorgesetzte nicht auch Beweise liefern? 

Wann z. B. muss mich mein AG bzgl. Tempo und Menge mit 2 bewerten? Das muss ich ja belegen, aber wie mache ich das, ohne nicht auf vertrauliche Daten zuzugreifen bzw. diese als Beweise z. B. an meinen Anwalt weiterzuleiten? Oder wie beweist man das? Nur zu sagen, dass ich deutlich schneller bin, als andere, wird wohl nicht reichen?

Und wie beweise ich, dass die gemachten Fehler eben nicht zu viele sind, sondern mindestens noch sozusagen im grünen Bereich liegen und ich mindestens mit einer 3 bewertet werde? Besonders, wenn ich bis dato gar nichts von solchen Fehlern wusste und mir auch gar nicht alle prâsentiert wurden? Finde ich nun auch nicht fair! 

Was bedeutet bitte Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte, was man immer so hört, wozu man wohl ges. nur verpflichtet ist? Wenn man z. B. 1000 Vorgänge bearbeitet hat, wie viele müssen mindestens so falsch sein, dass man etwas wiederholen muss, was dann eben die Benotung negativ beeinflusst? Gibt es da eine vielleicht sogar höchstrichterliche Meinungen und/oder Gesetzeskommentierungen zu?

In meiner Personalakte gibt es keine "Einträge" sozusagen, auf die sich das Zwischenzeugnis beruft.

Auch ein AG muss doch sozusagen hieb- und stichfest beweisen, wenn er schlechter als 3 bewertet, oder!?

Das alles und noch ein kommender Punkt interessiert mich sehr, weil ich nun bei mehreren internen Bewerbungen eine Absage erhalten habe. Das Zwischenzeugnis habe ich, weil es so schlecht ist, den Unterlagen nie beigelegt. Der PR gab mir nun aber einen Wink mit dem Zaunpfahl, dass mein Zwischenzeugnis zwar nicht den Unterlagen beilag, aber ja sehr wohl in meiner Personalakte ist und da darf der Personaler halt auch mal reinschauen im Zuge eines Stellenbesetzungsverfahrens. Kann und darf es tatsächlich so sein, dass ein Zwischenzeugnis in meiner Personalakte das Zünglein an der Waage sein könnte? Mal angenommen, ich bin im Gespräch vielleicht der Beste oder mit jemandem gleichauf, dann sagt aber der Personaler im Gremium am Ende, dass in der Personalakte von mir steht, dass er unterdurchschnittlich gut ist und eigentlich ein Arsch von Kollege, kann und darf DAS wirklich so sein?

Jetzt frage ich mich natürlich auch, ob die Feedbacks, die ich vom Personaler erhalten habe, überhaupt der Wahrheit entsprechen. Angeblich war immer mindestens einer z. T. deutlich besser als ich was die Fachkompetenzen betrifft. Ich habe mich sonst immer gut geschlagen, man merkte, dass ich vorbereitet war, auch in mir fachfremden Themen und ich beim AG bleiben und mich verändern möchte.

Auch frage ich mich, ob weitere interne Bewerbungen überhaupt noch Sinn machen, solang das Zeugnis da drin ist.

Da es aber keine Änderung geben wird, brauche ich auch kein eigenes Zeugnis vorlegen und es absegnen lassen. Bleiben also Anwalt oder gleich Klage. Aber ist das wiederum nicht kontraproduktiv, wenn ich hier bleiben möchte und dann einen Anwalt beauftrage oder Klage einreiche? Das steht dann doch auch in der Akte und selbst, wenn nicht, weiß man ja, dass ich solche Wege beschritten habe. 

Wenn es eine Änderung geben sollte, muss dann das erste Zwischenzeugnis aus der Personalakte entfernt werden und es darf nur die korrigierte Fassung drin sein? Wenn nämlich nicht, bringt das alles wahrscheinlich auch nichts?! 

Wie sind Eure Einschätzungen bitte?

Danke.

MfG
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#2

Zur Sache selbst kann und will ich mich nicht äußern, da ich nur deine Sichtweise und Schilderung kenne und daher die objektive Sachlage nicht beurteilen kann.

Aber mal ganz grundsätzlich: Wieso willst du bei einem Arbeitgeber bleiben, über den du so negativ denkst?
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#3

Nach meiner 30-jährigen Erfahrung geht es im öffentlichen Dienst der Kommunalverwaltung bezüglich der Karriere nicht nur um die erbrachten Leistungen. Diese spielen auch eine Rolle. Wichtiger ist aber ein Netzwerk aus Beziehungen, guten Kontakten und Fürsprechern.
Wenn du wirklich mit Deiner Leistung vorankommen willst, solltest du in die Wirtschaft wechseln. Beispielsweise als Vertriebler zählen ganz klar Deine Verkäufe.
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