Finanzierung der Weihnachtsfeier durch die Einrichtung (ÖD)
#1

Liebes Forum,

wir sind eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes (im BMWi aufgehängt) und möchten aus der Einrichtungskasse (die Einrichtung ist Budgetverantwortlich) einen Betrag für die Weihnachtsfeier zur Verfügung stellen.

Leider sind alle Verantwortlichen in der Verwaltung heillos überfragt, welche Regelungen es im öffentlichen Dienst diesbezüglich gibt. Auch das Bundesministerium der Innern konnte mir hier nicht weiter helfen.

Kann mir hier jemand weiter helfen?

Danke schon im Voraus für Eure Zeit und Unterstützung und liebe Grüße,

Louis
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#2

Bei uns wird das aus der Personalratskasse finanziert.
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#3

Nanu? Bei uns zahlt das jeder selbst.
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#4

Wow! Es gibt tatsächlich noch funktionierende Betriebsgemeinschaften, die eine Weihnachtsfeier stemmen. Hut ab!
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#5

Bei uns zahlt man in eine sog. Gemeinschaftskasse. Dies ist freiwillig. Wer sich zur Jahresabschluss/Weihnachtsfeier trotzdem entschließt teilzunehmen, der kann - indem er eine Nachzahlung tätigt - ebenfalls an der Jahresabschluss/Weihnachtsfeier teilnehmen.

Eine Regelung (gesetzl. Grundlagen etc.) gibt es hierzu nicht. Dies ist freiwillig und wird von Freiwilligen ehrenamtlich geführt. Ein sog. freiwillige Planungs-Ausschuss übernimmt die Planung der Veranstaltung (Theateraufführung, Busbestellung, Reservierung/Buchung des Restaurants etc.).
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#6

Bei uns trägt jeder Beschäftigte die Kosten des Betriebsausflugs- und der Weihnachtsfeier selbst. Die Frage, die sich dabei für mich stellt ist inwiefern der Arbeitnehmer diese Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann. Ein Arbeitgeber kann diese schließlich als Betriebsausgaben, sofern gewisse Grenzen eingehalten werden, verbuchen.
Hat schonmal jemand versucht die Kosten steuerlich geltend zu machen bzw. hat man da einen Anspruch drauf?
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