Feiertags oder Sonntagszuschlag, Gewerbeaufsichtsamt
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Hallo, 

ich habe mal eine Frage.

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen in der Energieversorgung und wir haben den TV-V im Einsatz. Bei uns ist geplant, dass 3 Mitarbeiter am Sa. 2.10 für ca. 3 stunden und am So. 3.10.2021 auch ca 3 Stunden arbeiten. Dies ist eine "Einmalige Tätigkeit. Bedeutet das, das die Mitarbeiter nur den Feiertagszuschlag für die geleisteten Stunden inkl. des Stundenlohns erhalten. Oder wird die Sonntagsarbeit veranschlagt? Muss man die Sonntags- bzw. Feiertagstätigkeit auch dem Gewerbeaufsichtsamt melden? Kennt sich jemand damit aus? vg,
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