Fehlender Wirtschaftlichkeitsvergleich GemHVO NRW §13
#1

Hallo,
von der Verwaltung wurden vier Nutzungsvarianten
für ein freigezogenes städtisches Grundstück und Immobilie
vorgestellt. Zu den Kosten wurde mitgeteilt: 
1. kostengünstigste Option
2. kostenintensiv
3. vermutlich eine weniger günstige Kostenstruktur
4. absehbar höchsten Kostenfaktor

Konkrete Zahlen gibt es keine. Die Mehrheitsfraktion im Rat beantragt die Umsetzung einer Variante ohne Kosten / Folgekosten zu kennen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich 
gem. GemHVO NRW §13, Vergleich der Anschaffung oder Herstellkosten
für die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung, wurde seitens der Verwaltung nicht aufgestellt. Wäre ein solcher Beschluss anfechtbar?
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#2

Da scheut man wohl davor zurück, einen aussagekräftigen Wirtschaftlichkeitsvergleich aufzustellen bzw. zumindest, diesen dem Rat vorzulegen.

Ich würde einen Wirtschaftlichkeitsvergleich nach dem Informationsfreiheitsgesetz anfordern. Tatsächlich müsste verwaltungsintern ein Vergleich vorliegen.

Ich glaube aber nicht, dass der Beschluss rechtswidrig wäre. Ein gewisser Vergleich wurde ja auch vorgelegt (wenn auch ohne Zahlen).
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