Ich bin pensionierter rheinland-pfälzischer Beamter. Bislang beziehe ich Familienzuschlag und Kindergeld für meine noch nicht 25-jährige, im Studium befindliche Tochter. Meine Tochter beabsichtigt zu heiraten. Stehen mir weiterhin Familienzuschlag und Kindergeld zu?
Ich kann hier lediglich beitragen, dass der Familienzuschlag vom Kindergeld abhängt. Solange die zuständige Stelle (Familienkasse?) entscheidet, dass weiterhin ein Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld besteht, dann wird auch der Familienzuschlag gezahlt werden können.
Ob durch die Heirat die Weiterzahlung des Kindergeldes verhindert wird, konnte ich jetzt gerade leider nicht recherchieren.
Liebe Grüße
Hallo, ja, seit ein paar Jahren gibt es hier eine neue Rechtsprechung: Kindergeld auch für Verheiratete U25, wenn Ehepartner/in gut verdient.
Viele Grüße!