Falsche Eingruppierung TV-V
#1

Hallo zusammen,

ein Bekannter hat auch bei Stadtwerken angefangen, als IT'ler und ist aktuell noch in der Probezeit.
Er meinte, dass er in der TV-V Entgeltstufe 8 Klasse eingestuft wurde, jedoch all seine anderen Kollegen in der Klasse 10-11.
(Tätigkeiten sind sogut wie gleich). Die anderen Kollegen sind auch garnicht so lange im Unternehmen, maximal 1Jahr.
Jetzt ist er sich unsicher mit seiner Gruppierung.

Was hat er für Möglichkeiten bzw. was wäre der richtige Weg, um seine Gruppierung evtl. noch anpassen zu können.
Soll er mitten in der Probezeit auf den Chef zugehen oder abwarten, bis nach der Probezeit ?
Soll bzw kann, hierbei der Betriebsrat oder die Gewerkschaft helfen oder unterstützen?

Danke und beste Grüße,
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#2

Ob eine Bezahlung nach einer falschen Entgeltgruppe vorliegt lässt sich aus dem geschilderten nicht erkennen.

Grundsätzlich sind dies die Möglichkeiten:
1. Der Arbeitgeber irrt sich tatsächlich hinsichtlich der Eingruppierung deines Bekannten.
2. Es gibt Unterschiede in der wahrzunehmenden Tätigkeit. (Soweit faktisch die gleichen Tätigkeiten wahrgenommen werden ist dies erstmal ohne belang. Daneben können auch kleine Unterschiede (z.B. bei den Zeitanteilen der einzelnen Tätigkeiten) unterschiedliche Eingruppierungen begründen.
3. Der Arbeitgeber irrt bei der Eingruppierung der Kollegen.
4. Der Arbeitgeber bezahlt die Kollegen gezielt nach einer höheren Entgeltgruppe.

Sinnvoll ist sich anzuschauen was die Hervorhebungsmerkmale der jeweiligen Eintgeltgruppen im TV-V sind. Allerdings braucht man einige Erfahrung um das dann auch korrekt einordnen zu können. Meist überschätzen Beschäftigte ihre Tätigkeit weil sie nicht verstehen wie die Begriffe aus dem Tarifvertrag (geprägt von der Rechtssprechung) auszulegen sind.

Der Betriebsrat kann eine Hilfe sein um zu erkennen welcher Fall vorliegt.

Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder. Als Mitglied bekommt man dort die nötige Unterstützung/Beratung.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen mit dem Chef darüber zu sprechen. Z.B. im Rahmen von Feedbackgesprächen in der Probezeit oder auch um sich zu erkundigen was nötig ist um eine höhere Entgeltgruppe zu erreichen.
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